Gesetzesartikel
Art. 62 AuG: Rechtsprechung und Entscheide
16 Entscheide, in denen Art. 62 AuG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Türkischer Staatsangehöriger mit schwerer österreichischer Vorstrafe und neuerlicher Delinquenz in der Schweiz scheitert beim Familiennachzug für seine in der Schweiz niederlassungsberechtigte Ehefrau (Art. 43 Abs. 1 AuG)
- Deutscher Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung EU/EFTA wird wegen wiederholter schwerer Straftaten und Unverbesserlichkeit aus der Schweiz verwiesen (Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA)
- Ausländer mit schweren Sexualdelikten gegen Kinder verliert Aufenthaltsbewilligung: Verhältnismässigkeitsprüfung ergibt Überwiegen des öffentlichen Interesses an Fernhaltung (Art. 96 AIG)
- Algerischer Staatsangehöriger mit 14-jährigem Aufenthalt in der Schweiz verliert Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA wegen jahrelanger selbstverschuldeter Sozialhilfeabhängigkeit (Art. 62 Abs. 1 lit. e AuG)
- Deutscher Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung EU/EFTA wird wegen schweren Drogenhandelsverbrechens (Art. 19 Abs. 2 BetmG) und wiederholter Delinquenz aus der Schweiz ausgewiesen: Widerruf der Bewilligung und Wegweisung verhältnismässig (Art. 63 AuG, Art. 5 Anhang I FZA)
- Eritreischer Asylsuchender mit illegaler Ausreise und rechtskräftiger Verurteilung zu 36 Monaten Haft: Flüchtlingseigenschaft verneint, vorläufige Aufnahme ausgeschlossen (Art. 54 AsylG, Art. 83 Abs. 7 Bst. a AuG)
- Nigerianische Mutter verliert Niederlassungsbewilligung nach Scheidung: Aussereheliche Kinder begründen keinen nachehelichen Härtefall, da keine enge Beziehung zum Vater besteht (Art. 50 Abs. 1 lit. b AuG)
- Österreichischer Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung seit 2002 verurteilt zu sechs Jahren Freiheitsstrafe wegen gewerbsmässigen Betrugs mit 50-Mio.-Fr.-Schaden: Widerruf der Niederlassungsbewilligung rechtmässig (Art. 63 Abs. 1 lit. a AuG)
- Ausländer mit erleichterter Einbürgerung und anschliessender Nichtigkeitserklärung: Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Verschweigens einer Parallelbeziehung und eines ausserehelichen Kindes (Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 lit. a AuG)
- Chilenischer Staatsangehöriger mit Schweizer Kindern und früherer Ehe verliert Aufenthaltsbewilligung wegen mehrfacher strafrechtlicher Verurteilungen, darunter 18-monatige Freiheitsstrafe für gewerbsmässigen Drogenhandel (Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG)
- Kosovarischer Staatsangehöriger mit 20-jährigem Aufenthalt in der Schweiz verliert Niederlassungsbewilligung nach Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung und mehrfacher sexueller Belästigung einer Jugendlichen (Art. 63 Abs. 1 lit. a AuG)
- Familiennachzug eritreischer Flüchtling: Sozialhilfeabhängigkeit der Ehefrau steht Nachzug entgegen, da finanzielle Lage bei Entscheid noch nicht hinreichend gesichert war (Art. 44 AuG, Art. 8 EMRK)
- Widerruf der Aufenthaltsbewilligung nach Trennung: Kein Recht auf Verbleib zur Ausbildung trotz Ibrahim/Teixeira-Rechtsprechung (Art. 3 Abs. 6 Anhang I FZA)
- Afghanischer Ehemann mit zweijähriger Freiheitsstrafe: Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung unverhältnismässig wegen familiärer Bindungen (Art. 63 Abs. 1 lit. a AuG)
- Familiennachzug nach Heirat während Schengenbesuchervisums: Behörde muss Gesuch prüfen, prozeduraler Aufenthalt gewährt (Art. 17 Abs. 2 AuG)
- Widerruf der Niederlassungsbewilligung nach Drogenhandel: Interessenabwägung zulasten des mazedonischen Staatsangehörigen (Art. 63 Abs. 1 lit. a AuG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.