Gesetzesartikel
Art. 336c OR – Kündigung zur Unzeit durch den Arbeitgeber
15 Entscheide, in denen Art. 336c OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitnehmer mit fortgeschrittener Alkoholsucht verursacht Unfall und verliert Führerausweis: Lohnfortzahlungspflicht trotz Führerausweisentzug bejaht, da Krankheit unverschuldet und kausal für gesamte Arbeitsverhinderung (Art. 324a Abs. 1 OR)
- Leiterin der Eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung wird wegen schwerer Treuepflichtverletzungen ordentlich gekündigt: Kündigung rechtmässig, aber Überzeit- und Ferienanspruch werden korrigiert (Art. 10 Abs. 3 BPG)
- Jurist beim EDÖB wird fristlos gekündigt wegen missbräuchlicher Twitter-Kommentare: Schwere Treuepflichtverletzung trotz Meinungsfreiheit (Art. 10 Abs. 4 BPG)
- Ordentlicher Professor an der UZH wird altershalber entlassen, nachdem das universitäre Vertragsspital sein privatrechtliches Arbeitsverhältnis fristlos beendet hat: Entlassung rechtmässig, da Auflösung am Vertragsspital sachlich zureichender Grund ist (§ 19 Abs. 4 PVO-UZH)
- Arbeitgeber kündigt 64-jährigen Koch nach 30 Jahren Dienstzeit 11 Monate vor Pensionierung: Kündigung als missbräuchlich qualifiziert (Art. 336 Abs. 1 lit. a OR)
- Bundesangestellter verliert Führerausweis dauerhaft und übergibt Sicherheitszugangskarte an Taxifahrer: Kündigung wegen Treuepflichtverletzung und Wegfalls einer Anstellungsbedingung zulässig, aber Schutzfrist nach Art. 31a BPV verletzt (Art. 10 Abs. 3 Bst. a und f BPG)
- Verwaltungssekretär bei Staat Zürich kündigt fristlos wegen verspäteter Zivildienstmeldung und mehrfacher Gesprächsverweigerung: Kündigung rechtmäßig (§ 22 Abs. 1 Satz 1 PG/ZH)
- Mitarbeiterin des Luzerner Kantonsspitals erhält neue Probezeit nach Stellenwechsel: Schwangerschaftsschutz nach Art. 336c OR greift nicht bei Probezeitkündigung (Art. 336c Abs. 2 OR)
- SBB kündigt Mitarbeiter während gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit: Kündigung zur Unzeit, Weiterbeschäftigungsanspruch nach Art. 336c Abs. 1 Bst. b OR
- Badaushilfe unterschreibt Auflösungsvereinbarung im öffentlichen Dienst: Willkürvorwurf gegen kantonales Gericht abgewiesen, Vereinbarung wirksam (Art. 9 BV)
- Arbeitnehmerin schliesst Austrittsvereinbarung während psychischer Belastung: Vereinbarung wirksam, da kein Willensmangel, keine Umgehung des Kündigungsschutzes und ausgewogenes Verhältnis der Leistungen (Art. 13 BPG)
- Bundesangestellter mit chronischen Leistungsmängeln nach Wiedereinstieg nach Burnout: Ordentliche Kündigung ohne Mahnung rechtmässig (Art. 10 Abs. 3 Bst. b BPG)
- Dozent an interkantonalen Fachhochschule wird ordentlich gekündigt: Vertrauensverhältnis massiv gestört, Sperrfrist nach Art. 336c Abs. 1 lit. b OR eingehalten (Art. 336c Abs. 1 lit. b OR)
- Bundesangestellte weigert sich, Reorganisationsvereinbarung vorbehaltlos zu unterzeichnen: Kündigung aus sachlich hinreichendem Grund, aber zu früh – Arbeitsverhältnis bis Ende Dezember 2016 zu erstrecken (Art. 104e BPV)
- Streitwert einer Feststellungsklage gegen Kündigung: Keine Pauschale, sondern konkrete Lohnfortzahlung massgebend (Art. 4 Abs. 2 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.