Gesetzesartikel
Art. 301a ZGB – Bestimmung des Aufenthaltsortes
15 Entscheide, in denen Art. 301a ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vater beantragt Obhut und verhindert Wegzug des Kindes nach Deutschland: Obhuts- und Wegzugsentscheid zugunsten der Mutter bestätigt (Art. 301a Abs. 2 lit. a ZGB)
- Vater verliert Aufenthaltsbestimmungsrecht über drei Kinder wegen häuslicher Gewalt, hygienischer Desolatheit und chronischer Kindeswohlgefährdung nach forensischem Gutachten (Art. 310 Abs. 1 ZGB)
- Vater klagt gegen Auswanderung des gemeinsamen Sohnes mit Mutter nach Playa del Carmen: Obhutszuteilung an Mutter und Genehmigung des Wegzugs bestätigt (Art. 301a ZGB)
- Eltern verlieren Aufenthaltsbestimmungsrecht über Tochter wegen mutmasslicher Zwangsverheiratung: Bundesgericht hebt kantonalen Entscheid auf und verweist wegen ungenügender Sachverhaltsklärung und Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes (Art. 310 Abs. 1 ZGB)
- Mutter will mit Sohn nach Portugal ziehen: Obhutswechsel vor festem Datum ohne Verknüpfung zur Wegzugsentscheidung ist willkürlich (Art. 301a Abs. 2 ZGB)
- Mutter zieht mit gemeinsam sorgeberechtigtem Kind nach Mailand: Schweizer Gerichtsbarkeit für Obhutsregelung entfällt nach Art. 5 Abs. 2 HKsÜ, Sperrwirkung nach Art. 7 Abs. 1 lit. b HKsÜ nicht gegeben (Art. 5 Abs. 2 HKsÜ)
- Vater klagt auf alternierende Obhut bei annähernd gleicher Betreuung: Bundesgericht weist Beschwerde teilweise gut und verweist zur Anordnung der alternierenden Obhut sowie hälftigen Aufteilung der AHV-Erziehungsgutschriften (Art. 52f AHVV, Art. 298 Abs. 2 ZGB)
- Vater klagt gegen Zustimmung der KESB zum Umzug des gemeinsamen Kindes nach Deutschland: Zuständigkeit lag beim Scheidungsgericht, doch Wegzug war rechtmässig, Beschwerde abgewiesen (Art. 301a Abs. 2 ZGB)
- Vater mit alternierender Obhut erhält aufschiebende Wirkung gegen Umzug der Kinder nach Thun: Verweigerung durch Kantonsgericht willkürlich (Art. 301a Abs. 2 ZGB, Art. 315 Abs. 5 ZPO, Art. 325 Abs. 2 ZPO)
- Vater klagt gegen Wegzug der Mutter mit gemeinsamen Kindern nach Bellinzona: Rückkehranordnung abgelehnt, Besuchsrecht und Unterhalt neu zu regeln (Art. 307 Abs. 3 ZGB)
- Vater klagt gegen Zustimmung zum Wegzug des gemeinsamen Kindes nach Deutschland: Nichteintreten des Obergerichts wegen entfallener Zuständigkeit nach Ausreise, Beschwerde abgewiesen (Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG)
- Vater beschwert sich gegen Zustimmung der KESB zur Ausstellung äthiopischer Pässe für seine Kinder: Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht zugelassen (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG)
- Vater beantragt bei Wegzug der Mutter nach Solothurn geteilte Obhut und Regelung des Besuchsrechts: Kantonal entschieden ohne Sachverhaltsfeststellung und ohne Prüfung der Anpassung des Eltern-Kind-Verhältnisses (Art. 301a Abs. 5 ZGB)
- Mutter will mit gemeinsam betreuter Tochter nach Spanien ziehen: Zustimmung des Vaters fehlt, Verlegung des Aufenthaltsortes ins Ausland abgelehnt (Art. 301a ZGB)
- Vater beantragt Erweiterung des Besuchsrechts nach geplantem Wegzug der Kinder nach Graz: Erlaubnis zur Verlegung des Aufenthaltsortes wird bestätigt, Feiertagsbesuch an Ostern und Weihnachten teilweise zugestanden (Art. 301a ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.