Gesetzesartikel
Art. 21 UVG – Heilbehandlung nach Festsetzung der Rente
14 Entscheide, in denen Art. 21 UVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherter mit Tetraplegie erhält höhere Pflegeleistungen: Dekubitusprophylaxe, Lagerung, Kompressionsstrümpfe und Nagelpflege zählen als medizinische Pflege nach Art. 18 Abs. 1 UVV
- Teilinvalidenrentnerin verliert nach Erreichen des AHV-Rentenalters nicht automatisch Anspruch auf Heilbehandlungskosten: Erhalt der verbleibenden Erwerbsfähigkeit bleibt massgeblich (Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG)
- Kauffrau stürzt privat und entwickelt später komplexe regionale Schmerzsyndrome: Kein Nachweis eines CRPS innerhalb der Latenzzeit, Unfallkausalität verneint (Art. 19 Abs. 1 UVG)
- Unfallversicherte mit Tetraplegie erhält Hauspflege durch nicht tarifvertraglich gebundene Spitex: Kostenübernahme durch Unfallversicherer bleibt trotz fehlendem Vertragsbeitritt wirksam (Art. 18 UVV)
- Versicherter mit schwerer Tetraparese erhält Anspruch auf Neuberechnung des Pflegebeitrags: Subsidiarität von Hilflosenentschädigung und nichtmedizinischer Hilfe zu Hause nach Art. 18 Abs. 2 lit. b UVV
- Unfallversicherung muss Kosten für ärztlich verordnete Sondennahrung übernehmen, weil diese zur Verhinderung einer wesentlichen Gesundheitsbeeinträchtigung notwendig ist und auf der Spezialitätenliste steht (Art. 21 Abs. 1 lit. d UVG)
- Versicherer reduziert nach Berentung Heilbehandlung: Dauerleistung nach Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG darf nur bei wesentlicher Sachverhaltsänderung angepasst werden (Art. 17 Abs. 2 ATSG)
- Versicherter mit 70%-Invalidität beantragt Fortführung wöchentlicher Physiotherapie nach Rentenzuspruch: Kein Anspruch gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG, da keine Notwendigkeit zur Erhaltung der Restarbeitsfähigkeit nachgewiesen
- Versicherter erhält nach Fallabschluss weiter Anspruch auf Brillenanpassung und Visuskontrollen: Bedarfsabhängige Besitzstandsgarantie für vorher zugestandenes Hilfsmittel (Art. 6 Abs. 2 HVUV)
- Unfallversicherer verweigert Kostenübernahme für Hauspflege durch nicht tarifgebundene Spitex: Keine Verweigerung möglich bei fehlendem Wahlrecht der Versicherten (Art. 56 Abs. 1 Satz 2 UVG)
- Versicherter mit Tetraplegie beansprucht höhere Hauspflegeentschädigung: Keine Verpflichtung zur RAI-HC-Methode, aber volle Kostenabgeltung nach Art. 18 Abs. 1 UVV (Art. 18 Abs. 1 UVV)
- Versicherter beantragt höhere Invalidenrente wegen Schulter- und Knieverletzungen: Fallabschluss per 31. Dezember 2004 rechtens, da keine namhafte Besserung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten war (Art. 19 Abs. 1 UVG)
- Heilbehandlung nach UVG trotz Kürzung der Rente auf null wegen IV-Überentschädigung: Anspruch bleibt bestehen (Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG)
- SUVA gewinnt gegen Versicherten: Revisionsweise Rentenerhöhung bei Rückfall beginnt erst mit Abschluss der Heilbehandlung (Art. 17 Abs. 1 ATSG; Art. 21 Abs. 3 UVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.