Gesetzesartikel
Art. 21 AHVG – Referenzalter und Altersrente
14 Entscheide, in denen Art. 21 AHVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Kosovarischer Versicherter beantragt AHV-Rente mit nur 8 Monaten Beitragszeit: Mindestbeitragsdauer von einem Jahr nicht erfüllt (Art. 21 Abs. 1 Bst. a AHVG)
- Nichterwerbstätige polnische Rentnerin mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich obligatorisch in der AHV/IV versichern: Freistellung nach Art. 16 Abs. 2 VO 883/2004 entfällt ab dem Zeitpunkt des Anspruchs auf eine schweizerische Rente (Art. 16 Abs. 2 VO 883/2004)
- Deutscher Staatsangehöriger mit elfmonatiger AHV-Beitragsdauer in der Schweiz verlangt Altersrente: Mindestbeitragsdauer nicht erfüllt, Anspruch abgelehnt (Art. 29 Abs. 1 AHVG)
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland verlangt Anrechnung der Beitragszeiten ihres in der Schweiz erwerbstätigen Ex-Ehegatten für ihre Altersrente: Keine Übertragung der Versicherteneigenschaft (Art. 1a Abs. 1 AHVG)
- AHV-Rentnerin beantragt Nachverbuchung von Lohnnachzahlung aus April 2017 für Jahre 2013–2015: Keine Erfüllung der Voraussetzungen nach Art. 30ter Abs. 3 lit. a und b AHVG, Beschwerde abgewiesen
- Erbin führt Beschwerde gegen Einspracheentscheid weiter, doch dieser war nie zugestellt: Kein Anfechtungsobjekt, Nicht-Eintreten gemäss Art. 23 Abs. 1 Bst. b VGG
- Österreichischer Staatsangehöriger mit Versicherungszeiten in Deutschland und Österreich verlangt Anrechnung dieser Zeiten bei der Berechnung der schweizerischen Altersrente: Keine Berücksichtigung ausländischer Versicherungszeiten bei der innerstaatlichen Rentenberechnung (Art. 4–5 VO 883/2004)
- AHV-Rückerstattung nach Tod eines in Frankreich wohnhaften Schweizers: Vorinstanz muss Erbenstatus und Zuständigkeit klären, da fehlende Abklärung bei französischer Erbschaftsbehörde (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt AHV-Altersrente: Mindestbeitragsdauer fehlt, Rentenanspruch verneint (Art. 29 Abs. 1 AHVG)
- Verheirateter australischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Australien beantragt einmalige Abfindung aus der schweizerischen AHV: Abfindung verweigert, weil Ehefrau noch nicht rentenberechtigt ist (Art. 14 Ziff. 3 Abkommen Australien)
- Serbische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Serbien beantragt einmalige Abfindung statt monatlicher AHV-Rente: Remand wegen ungeklärter Beitragszeiten, Erziehungsgutschriften und Übergangsgutschrift (Art. 21 Abs. 1 Bst. b AHVG)
- Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland beantragt schweizerische Altersrente: Mindestbeitragsdauer von einem Jahr nicht erfüllt, Rentenanspruch verneint (Art. 29 Abs. 1 AHVG)
- Kosovarischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Kosovo beantragt Altersrente: Kein Anspruch mangels zwischenstaatlichem Abkommen und fehlendem Wohnsitz in der Schweiz (Art. 18 Abs. 2 AHVG)
- Bulgarischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Altersrente: Beitragspflichtiges Einkommen 2010/2011 korrekt auf Grundlage von Taggeldern berechnet (Art. 5 Abs. 4 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.