Gesetzesartikel
Art. 16d SVG – Führerausweisentzug wegen fehlender Fahreignung
14 Entscheide, in denen Art. 16d SVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Führerausweisentzug nach wiederholtem Geschwindigkeitsverstoss: Sicherungsentzug nach Art. 16c Abs. 2 lit. d SVG, kein Anspruch auf öffentliche mündliche Verhandlung (Art. 6 Ziff. 1 EMRK)
- Fahrer überschreitet innerorts Höchstgeschwindigkeit um über 70 km/h und verursacht Unfall mit Verletzten: Zwei Jahre Warnungsentzug bleibt trotz neuer milderer Regelung zur Strafandrohung (Art. 16c Abs. 2 lit. a bis SVG)
- Suchtkranke Person mit langjähriger Drogenvorgeschichte verlangt Wiedererteilung des Führerausweises trotz nachgewiesenen übermässigen Alkoholkonsums und Risiko der Suchtverlagerung (Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG)
- Fahrer mit mehrfachen strafrechtlich festgestellten schweren Verstössen trotz entzogenem Führerausweis: Dauerhafter Entzug wegen Unverbesserlichkeit nach Art. 16d Abs. 3 lit. a SVG
- Vorsorglicher Führerausweisentzug wegen wiederholtem Kokain-Nachweis in Haaranalysen: Entzug und verkehrsmedizinische Abklärung rechtmässig (Art. 30 VZV)
- Vorsorglicher Entzug des Führerausweises bei bipolarer affektiver Störung mit manischer Episode und depressiver Episode: Anordnung einer verkehrsmedizinischen Begutachtung und Sicherungsentzug rechtmässig (Art. 15d Abs. 1 lit. d SVG)
- Verkehrsamt klagt erfolgreich gegen Härtefallentscheid: Führerausweis für landwirtschaftliche Zwecke (Spezialkategorie G) muss bei nachgewiesener Alkoholabhängigkeit und Auflagenverstoß vollumfänglich entzogen werden (Art. 16d Abs. 1 lit. b und Art. 17 Abs. 5 SVG)
- Führerausweis nach Sicherungsentzug wegen Alkoholabhängigkeit unter strengen Auflagen wiedererteilt: Dreijährige kontrollierte Abstinenz gerechtfertigt (Art. 17 Abs. 3 SVG)
- Sicherungsentzug des Führerausweises wegen Alkoholmissbrauchs: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch unzureichende Prüfung der individuellen Trennungsfähigkeit zwischen Trinken und Fahren (Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG)
- Vorsorglicher Entzug des Führerausweises wegen ärztlicher Meldung über Alkoholkonsum und maniforme Störung: Entzug teilweise aufgehoben, da keine objektiven Anhaltspunkte für aktuelle Gefährdung vorliegen (Art. 30 VZV)
- Vorsorglicher Entzug des Führerausweises nach massiver Geschwindigkeitsüberschreitung von 66 km/h innerorts: Massnahme zur Verkehrssicherheit rechtmäßig, keine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit oder Unschuldsvermutung (Art. 30 VZV)
- Fahrer mit schwerem Suchthintergrund und neuer Alkohol-Drogen-Fahrt am Neujahrstag: vorsorglicher Führerausweisentzug und doppelte Fahreignungsabklärung rechtmässig (Art. 15d SVG, Art. 28a VZV)
- 76-jährige Fahrerin verursacht innerhalb von zwei Jahren drei Unfälle, darunter Selbstunfall mit Schwindelangabe: vorsorglicher Führerausweisentzug zur verkehrsmedizinischen Abklärung rechtmäßig (Art. 30 VZV)
- Sicherungsentzug nach Missachtung der Abstinenzauflage: EtG-Wert von 8 pg/mg beweist Alkoholkonsum (Art. 17 Abs. 5 SVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.