Gesetzesartikel
Art. 16a SVG – Verwarnung oder Führerausweisentzug nach einer leichten Widerhandlung
14 Entscheide, in denen Art. 16a SVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Lenkerin überfährt im Kreisverkehr Fahrradfahrer, der stürzt und Kopfverletzung erleidet: Führerausweisentzug für einen Monat rechtmäßig, leichte Widerhandlung entfällt wegen konkreter Gesundheitsgefahr (Art. 16a Abs. 1 lit. a SVG)
- Lenker verursacht zwei Selbstunfälle auf kurvenreicher Passstrasse und flieht danach vor Polizeikontrolle: Führerausweisentzug für fünf Monate rechtmässig (Art. 16c Abs. 1 lit. a SVG)
- Führerausweisentzug für immer wegen Kollision nach Vortrittsverletzung: konkrete Gefährdung mit Sachschaden und Fahruntüchtigkeit rechtfertigt mittelschwere Widerhandlung (Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG)
- Lastwagenlenker fährt mit nicht ausgefahrenem Unterfahrschutz (115 cm statt 40 cm): Führerausweisentzug für einen Monat wegen mittelschwerer Widerhandlung (Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG)
- Führerausweisentzug wegen mittelschwerer Widerhandlung beim Linksabbiegen: Entzug für vier Monate rechtmäßig, da vorheriger Entzug innerhalb der Zweijahresfrist liegt (Art. 16b Abs. 2 lit. b SVG)
- Fahrzeuglenker kämmt sich bei 120 km/h auf der Autobahn die Haare und fährt Schlangenlinie: Führerausweisentzug für einen Monat wegen mittelschwerer Verkehrsregelverletzung (Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG)
- Neulenker verursacht zwei Verkehrsunfälle innerhalb von drei Monaten: Verfall des Führerausweises auf Probe trotz fehlender Rechtskraft des ersten Entzugsentscheids (Art. 15a Abs. 4 SVG)
- Führerausweisentzug wegen Alkoholfahrt mit 0.6 mg/l und Geschwindigkeitsüberschreitung: fünfmonatige Warnungsentzugsdauer bleibt bestehen, berufliche Massnahmeempfindlichkeit nicht ausreichend (Art. 16 Abs. 3 SVG)
- Fahrer schreibt während der Fahrt auf Blatt Papier auf dem Lenkrad: Entzug des Führerausweises für einen Monat wegen mittelschwerer Widerhandlung (Art. 16b Abs. 1 lit. a SVG)
- Fahrer hält bei 100 km/h nur 10 m Abstand über 1500 m: Entzug des Führerausweises für drei Monate wegen schwerer Widerhandlung (Art. 16c SVG)
- Führerausweis auf Probe: Dreifacher Verstoss innerhalb von vier Jahren führt zu zwölfmonatigem Entzug trotz Spezialregelung für Probezeit (Art. 15a SVG)
- Fahrer hält bei nasser Fahrbahn und regem Verkehr nur 0,56 Sekunden Abstand: Führerausweisentzug für drei Monate als schwere Widerhandlung rechtmäßig (Art. 16c SVG)
- Fahrer überholt vor rotem Lichtsignal zwei stehende Fahrzeuge und passiert Signal bei Rot: Führerausweisentzug für zwölf Monate rechtmässig (Art. 16c Abs. 1 lit. a SVG)
- Führerausweisentzug wegen Auffahrkollision nach vorherigem Entzug: Mindestentzugsdauer von einem Monat trotz behaupteter Bremslichtstörung (Art. 16a Abs. 2 SVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.