Gesetzesartikel
Art. 15 UVG: Rechtsprechung und Entscheide
14 Entscheide, in denen Art. 15 UVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherte beansprucht Invalidenrente und Integritätsentschädigung für rechtsseitige Beschwerden als Folge eines Unfalls: Kausalität verneint, aber fehlende Abklärung zur Wirkung einer Handoperation führt zur teilweisen Aufhebung (Art. 43 ATSG)
- Versicherer klagt gegen Einbezug von Nebeneinkommen bei Invalidenrente: Bei Nichtberufsunfällen gilt das Äquivalenzprinzip, Mehrfachbeschäftigung ist nicht für Rentenbemessung vorgesehen (Art. 15 Abs. 1–3 UVG)
- Freiwillig versicherter Selbstständiger mit Unfall 2000 erhält Invalidenrente 2020: Analogie zu Art. 24 Abs. 2 UVV bei krassem Missverhältnis zwischen vereinbartem und tatsächlichem Verdienst anerkannt (Art. 24 Abs. 2 UVV)
- Werkstudent mit Berufsabschluss als Zimmermann verunfallt bei befristeter Erwerbstätigkeit: Invalidenrente nach Vorunfallverdienst bemessen, Sonderregel für Ausbildungsverdienst nicht anwendbar (Art. 24 Abs. 3 UVV)
- Suva klagt gegen kantonale Aufstockung der Komplementärrente: Erhöhung des Invaliditätsgrades führt nicht zur Anpassung des versicherten Verdienstes (Art. 24 Abs. 2 UVV)
- Selbstständiger Bauunternehmer mit Unfallfolgen: Invalidenrente berechnet auf Grundlage des vereinbarten berufs- und ortsüblichen Lohns ohne Anpassung an Lohnentwicklung (Art. 15 Abs. 1 und 2 UVG)
- Unfallversicherer streiten über Rückvergütung von Vorleistungen: Keine inhaltliche Prüfung im Verfahren nach Art. 78a UVG, Rückerstattung hängt von kantonalem Verfahren ab (Art. 78a UVG)
- Versicherter beantragt höhere Invalidenrente wegen Schulter- und Knieverletzungen: Fallabschluss per 31. Dezember 2004 rechtens, da keine namhafte Besserung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten war (Art. 19 Abs. 1 UVG)
- SUVA gewinnt gegen Versicherten: Revisionsweise Rentenerhöhung bei Rückfall beginnt erst mit Abschluss der Heilbehandlung (Art. 17 Abs. 1 ATSG; Art. 21 Abs. 3 UVG)
- Höchstbetrag des versicherten Verdienstes bei Rentenbeginn nach fünf Jahren: Massgebend ist der Wert am Tag vor Rentenbeginn (Art. 24 Abs. 2 UVV)
- Versicherter Verdienst bei dauerhafter Teilzeitarbeit wegen Invalidität: Grundregel statt Sonderbestimmung anwendbar (Art. 15 Abs. 2 UVG)
- Taggeld für Temporärarbeitnehmer: Keine Sonderberechnung bei kurzem Einsatz, massgebend ist letzter Lohn (Art. 15 Abs. 2 UVG)
- Taggeldbemessung bei Arbeitswegunfall einer Mehrfachbeschäftigten: Gesamtlohn aus beiden Anstellungen massgebend trotz Nichtberufsunfallqualifikation (Art. 23 Abs. 5 UVV i.V.m. Art. 7 Abs. 2 UVG)
- Unfallversicherter mit Hirnschaden: Invaliditätsgrad 72% statt 100%, versicherter Verdienst nach GAV korrigiert (Art. 16 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.