Gesetzesartikel
Art. 10 MWSTG – Grundsatz
14 Entscheide, in denen Art. 10 MWSTG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stiftung beruft sich auf Ruling zur Vorsteuerabzugsberechtigung: Vertrauensschutz greift trotz späterer Rechtsprechung und Praxisänderung (Art. 69 MWSTG)
- TCM-Therapeuten in den Kantonen Aargau und Zürich erbringen ambulante Heilbehandlungen ohne kantonale Berufsausübungsbewilligung: Steuerausnahme nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 3 MWSTG nicht gegeben, Leistungen steuerbar
- Lotteriefondsbeitrag des Kantons Zürich für Forschungscampus gilt als öffentlich-rechtlicher Beitrag mit Vorsteuerwirksamkeit (Art. 18 Abs. 2 lit. a MWSTG)
- Neue Eigentümerin erwirbt Industriegrundstück mit Zwischennutzung und plant Wohnüberbauung: Vorsteuerabzug für Rückbaukosten abgelehnt, weil Nutzung steuerausgenommen ist (Art. 29 Abs. 1 MWSTG)
- Kunstgesellschaft mit Sitz auf Kanalinseln vermietet Sammlung an wirtschaftlich Berechtigten mit Schweizer Wohnsitz: Steuerumgehung bei Vorsteuerabzug für Einfuhrsteuern festgestellt (Art. 10 MWSTG, Art. 28 MWSTG, Art. 42 Abs. 6 MWSTG)
- Luftfahrtgesellschaft mit Flugzeug für Geschäftstermine: 24,2 % geschäftliche Flugstunden reichen für subjektive MWST-Pflicht (Art. 10 MWSTG)
- Öffentlich-rechtliche Anstalt erhält Dotationskapital und vergünstigtes Baurecht: Beides mehrwertsteuerlich als Subvention qualifiziert, Vorsteuerabzugskürzung erforderlich (Art. 18 Abs. 2 Bst. a MWSTG)
- Intermediärin vermittelt Kaufverträge über Wertpapiere für Offshore-Gesellschaften: Keine subjektive Mehrwertsteuerpflicht ab 1. Januar 2010, da Vermittlung steuerausgenommen ist (Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. e MWSTG)
- Gesellschaft hält Flugzeug für wirtschaftlich Berechtigten: Überwiegende private Nutzung führt zu Vorsteuerkorrektur wegen Steuerumgehung (Art. 21 MWSTG)
- Liechtensteinische Steuerverwaltung rügt Novenverbot bei Vorsteuerabzug für Luxusfahrzeug: Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil Novenverbot keine materielle Mehrwertsteuervorschrift ist (Art. 12 Satz 1 MWST-Vereinbarung CH-FL 2012)
- Holdinggesellschaft erwirbt Kunstwerke für Konzernausstellungen und Imagepflege: Vorsteuerabzug zulässig, da Nutzung im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit (Art. 28 Abs. 1 MWSTG)
- Steuerpflichtige beantragt Vorsteuerabzug für Sanierungsprojekte: Kein Abzug für Share Deals und nicht zustande gekommene Verkäufe, aber teilweise Gutheissung wegen doppelter Korrektur (Art. 38 Abs. 1 und 2 aMWSTG)
- Kulturstiftung mit hohem Spendenanteil bleibt mehrwertsteuerpflichtig: Entgelte nicht nur symbolisch (Art. 10 Abs. 1 MWSTG)
- Radio- und Fernsehempfangsgebühren unterliegen keiner Mehrwertsteuer: Kein Leistungsaustausch wegen Empfangsfreiheit (Art. 16 Abs. 3 BV; Art. 3 lit. e MWSTG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.