Gesetzesartikel
Art. 219 ZPO: Rechtsprechung und Entscheide
9 Entscheide, in denen Art. 219 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Sparkasse beantragt definitive Rechtsöffnung auf Grundlage einer deutschen Grundschuldbestellung: Gläubigeridentität nicht nachgewiesen, da Eintragung im deutschen Handelsregister nicht notorisch und Beweis verspätet (Art. 84 Abs. 2 SchKG)
- Beschwerdeführer bestreitet Passivlegitimation in Rechtsöffnungsverfahren: zweiter Schriftenwechsel ermöglicht unbeschränkten Novenvortrag (Art. 229 Abs. 1 ZPO)
- Gläubigerin erhöht Klageantrag in Kollokationsklage nach Ablauf der Verwirkungsfrist: Wegweisung des Teilbetrags von Fr. 59'826.55 abgelehnt (Art. 250 Abs. 2 SchKG)
- Heimat- und Wohnsitzgemeinde klagen erfolgreich auf Anfechtung einer Kindesanerkennung zur Verhinderung einer Scheinehe: Klagerecht nach Art. 260a Abs. 1 ZGB ist nicht durch das Kindeswohl eingeschränkt
- Versicherung erhebt negative Feststellungswiderklage gegen Teilklage im vereinfachten Verfahren: Zulässigkeit trotz über Fr. 30'000.-- liegendem Streitwert (Art. 224 Abs. 1 ZPO)
- Nachbarn klagen auf Zurückschneiden von Thuja, Lorbeer, Kirsche und Bambus: Beschwerde wegen ungültiger Klagebewilligung und Verletzung des rechtlichen Gehörs abgewiesen (Art. 688 ZGB)
- Abänderung vorsorglicher Unterhaltsmassnahmen: Nichteintreten wegen unbestimmter Anträge und Res iudicata nach Gesuchsrückzug (Art. 311 ZPO, Art. 65 ZPO)
- Gemeinde klagt Verwandtenunterstützung für Volljährige: Ordentliches Verfahren statt vereinfachtes (Art. 329 Abs. 3 ZGB)
- Baueinsprache: Fristenstillstand gilt trotz Summarverfahren ohne Hinweis in Rechtsmittelbelehrung; Rückweisung (Art. 145 Abs. 3 ZPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.