Gesetzesartikel
Art. 6 StPO – Untersuchungsgrundsatz
13 Entscheide, in denen Art. 6 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Fahrer führt waghalsiges Überholmanöver mit über 100 km/h in Kurve und Spurenabbau: Qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 3 SVG bestätigt, Landesverweisung für sechs Jahre und SIS-Ausschreibung rechtmässig
- Beschwerdeführer erwirbt 47,2 Gramm reinen Kokains zum Weiterverkauf: Qualifizierter Tatbestand nach Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG bejaht, Strafe bestätigt (Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG)
- Fahrlässige Körperverletzung im Strassenverkehr: Haftungsquote von 100 % mangels Begründung und Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Parteientschädigung (Art. 125 Abs. 1 StGB)
- Staatsanwaltschaft beschwert sich über fehlende Einholung eines aktuellen Strafregisterauszugs durch Vorinstanz bei Strafzumessung: Verletzung von Art. 195 Abs. 2 StPO führt zur Aufhebung und Zurückweisung (Art. 195 Abs. 2 StPO)
- Anstiftung zur Tötung aus Beziehungskonflikt: Willkür bei Beweiswürdigung führt zur Aufhebung des Urteils (Art. 8 Abs. 2 StGB)
- Beschwerde gegen Untersuchungshaft wegen Verbreitung von Kinderpornografie: Haftanordnung bleibt bestehen, da dringender Tatverdacht, Wiederholungsgefahr und fehlende Ersatzmassnahmen gegeben sind (Art. 221 Abs. 1 StPO)
- Beschwerdeführer verlangt Nachbefragung von Zeugen zu früheren Rechtspflegedelikten: Keine Notwendigkeit bei glaubhaften, übereinstimmenden Aussagen und fehlenden Anhaltspunkten (Art. 164 Abs. 1 und 2, Art. 177 Abs. 2 StPO)
- Privatklägerin beantragt Strafverfahren gegen Vermieter wegen übler Nachrede nach Zeitungsartikel: Kein rechtlich geschütztes Interesse an Aufhebung der Einstellung, Beschwerde nicht zugelassen (Art. 81 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschuldigter wird im Berufungsverfahren nicht einvernommen: Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Untersuchungsgrundsatzes, Urteil aufgehoben und Sache zurückverwiesen (Art. 341 Abs. 3 StPO)
- Tunesischer Beschuldigter: Haftaufrechterhaltung trotz Antrag auf Ersatzmassnahmen wegen erheblicher Fluchtgefahr (Art. 226 Abs. 4 lit. c StPO)
- Rückwirkende Erhebung von Verbindungs-Randdaten auf Mobiltelefon eines 15-jährigen Privatklägers: Fehlende Verhältnismässigkeit und unzulässiges Novum führen zur Abweisung der Beschwerde (Art. 273 StPO)
- Beschwerde gegen Telefonüberwachung im Drogenverfahren: Zufallsfunde zulässig, Dauer gerechtfertigt (Art. 269 ff. StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.