Gesetzesartikel
Art. 56 VwVG – Andere Massnahmen
13 Entscheide, in denen Art. 56 VwVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchender mit vorherigem Asylgesuch in Frankreich: Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung nach Frankreich im Dublin-Verfahren (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchende aus Burundi mit Sohn wird nach Kroatien zurücküberstellt: Fingerabdrücke in Eurodac belegen ersten Asylantrag dort, keine systemischen Mängel im kroatischen Asylverfahren nach Art. 3 Abs. 2 Dublin-III-VO
- Asylsuchender aus Burundi stellt in Kroatien Asylgesuch, dann in der Schweiz: Nichteintreten wegen Dublin-Verfahren und Ablehnung der Ausnahmeklausel (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Mutter und erwachsene Kinder aus Dschibuti verlangen Zusammenführung mit Sohn/Bruder in der Schweiz: Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Dublin-III-VO nicht gegeben, Nichteintreten auf Asylgesuche rechtmässig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender kehrt nach Dublin-Überstellung nach fünf Jahren in die Schweiz zurück: Wegweisung nach Italien zulässig, da kein schriftliches Folgegesuch eingereicht und keine individuellen Überstellungshindernisse vorliegen (Art. 64a AIG)
- Fahrlehrer mit massiv getrübtem Leumund: vorsorglicher Entzug der Fahrlehrerbewilligung zur Wahrung der Verkehrssicherheit und Schülerinteressen rechtmässig (Art. 18 Abs. 1 VRP/SG)
- Ägyptischer Asylsuchender nach Eurodac-Treffer in Italien: Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung nach Italien rechtmäßig (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Asylsuchender aus Afghanistan nach Einreise mit Schengen-Visum nach Frankreich: Nichteintreten wegen Dublin-Zuständigkeit Frankreichs, Konversionsfluchtgründe als unglaubwürdig verworfen (Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 2 Dublin-III-VO)
- Asylsuchender mit PTBS-Verdacht und Bruder in der Schweiz: Dublin-Überstellung nach Belgien zulässig, kein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne von Art. 16 Abs. 1 Dublin-III-VO (Art. 16 Abs. 1 Dublin-III-VO)
- Irakische Asylsuchende wird nach Italien überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch rechtmässig, da Italien nach Dublin-III-VO zuständig ist und keine schwerwiegenden Risiken für Unmenschlichkeit oder Trennung von Familienangehörigen vorliegen (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Teilplangenehmigung für temporäre Bauwerke im Bereich Ort bei der Neuen Axenstrasse: Etappierung zulässig trotz fehlendem selbständigen Nutzen und Unsicherheit des Gesamtprojekts (Art. 28 Abs. 2 NSG)
- Asylsuchender aus Afghanistan wird nach Kroatien überstellt: Dublin-III-Verfahren angewendet, keine systemischen Mängel oder konkrete Gefahr nachgewiesen (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Syrischer Kurde beantragt Asyl wegen angeblicher Körperverletzung eines Majors im Jahr 2004 und Wehrdienstverweigerung: Flüchtlingseigenschaft verneint, da Vorbringen unglaubhaft und kein erhöhtes Risikoprofil vorliegt (Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.