Gesetzesartikel
Art. 49 BVG – Selbstständigkeitsbereich
13 Entscheide, in denen Art. 49 BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pensionskasse fordert Rückzahlung einer unrechtmässig ausbezahlten Invalidenkinderrente von der Kindsmutter: Rückerstattungspflicht trifft allein den Versicherten als Leistungsempfänger (Art. 25 Abs. 1 und Art. 35a BVG)
- Pensionskasse fordert Rückzahlung von Invalidenkinderrente direkt an Kindsmutter ausgezahlt: Versicherter bleibt allein rückerstattungspflichtig, da kein berufsvorsorgerechtliches Verhältnis zur Mutter besteht (Art. 35a BVG)
- Versicherte mit rückwirkender IV-Rente und vorheriger Eingliederungsmassnahme erhält keine provisorische Weiterversicherung nach Art. 26a Abs. 1 BVG
- Versicherter mit BVG-Invalidenrente seit 2000 beansprucht Weiterbezug nach Erreichen des Pensionsalters: Ablösung durch tiefere Altersrente zulässig, da überobligatorischer Bereich und Reglement vorsieht (Art. 49 Abs. 1 Satz 2 BVG)
- Teilliquidation einer Gemeinschaftsstiftung: Kleinstanschlüsse einzubeziehen, Schwankungsreserve Rentnerbestand unbegründet (Art. 53b Abs. 1 lit. c BVG, Art. 53d Abs. 1 BVG, Art. 65b BVG, Art. 48 BVV 2)
- Arbeitgeber versichert neue Mitarbeiter nicht bei angeschlossener Pensionskasse und macht sie zur reinen Rentnerkasse: Ausfinanzierungspflicht bleibt bestehen (Art. 65d BVG)
- Pensionskasse führt flexibles Rentensystem mit Bonusteil ein: Kürzung laufender Altersrenten ohne Unterdeckung unzulässig (Art. 65d BVG)
- Versicherte Person erhält Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge weiter: Aufhebung durch Vorsorgeeinrichtung unzulässig, da keine reglementarische Grundlage für voraussetzungslose Anpassung (Art. 23 BVG)
- Lebenspartnerin beansprucht Todesfallkapital aus beruflicher Vorsorge: Testament als Alleinerbin reicht nicht als Begünstigungserklärung (Art. 20a Abs. 1 BVG)
- Vollinvalidität vor Pensionsalter: Kein gesetzlicher Kapitalbezug aus zweiter Säule bei reglementarischer Umwandlung (Art. 37 Abs. 2 BVG)
- Pensionskasse hebt Altersguthaben-Zins auf null: Aufsichtsbehörde greift wegen Unverhältnismässigkeit ein (Art. 62 Abs. 1 lit. d BVG)
- Pensionskasse verzinst Altersguthaben von Austretenden null trotz Überdeckung: Anrechnungsprinzip zulässig (Art. 49 BVG)
- Hinterlassenenrente für eingetragene Partnerin: Getrennte Wohnungen schliessen gemeinsame Haushaltung aus (Art. 20a BVG, § 38 PKG BS)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.