Gesetzesartikel
Art. 35 KVG – Arten von Leistungserbringern
13 Entscheide, in denen Art. 35 KVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Pfändung des Lohns einer bei Spitex angestellten pflegenden Ehefrau: Pfändung zulässig, da Einkommen aus Arbeitsverhältnis und nicht aus Krankenkassenunterstützung (Art. 93 Abs. 1 SchKG)
- Praktische Ärztin mit Praxisapotheke verklagt wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise: Bundesgericht weist Fall zur Neuberechnung mit korrekter Gesamtkostenmethode zurück (Art. 56 KVG)
- Facharzt für Allgemeine Innere Medizin wehrt sich gegen Rückforderung wegen angeblicher Überarztung: Toleranzmarge und Praxisbesonderheiten bei statistischer Wirtschaftlichkeitskontrolle entscheidend (Art. 32 KVG, Art. 35 Abs. 2 KVG, Art. 56 KVG, Art. 59 KVG)
- Internistische Praxis mit delegierter Psychotherapie und hoher Morbidität: Separate Wirtschaftlichkeitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen und Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der Überarztungskontrolle (Art. 32 KVG)
- Minderjährige mit spinaler Muskelatrophie erhält sowohl IV-Hilflosenentschädigung als auch KVG-Pflegebeiträge: Keine Überentschädigung bei Zusammentreffen von Geld- und Sachleistungen (Art. 69 Abs. 1 ATSG)
- Walk-in-Praxis mit fest angestellten Ärztinnen und Ärzten darf Notfall-Inkonvenienzpauschalen nicht abrechnen: Abrechnungsberechtigung setzt fehlende fixe Besoldung voraus (Art. 43 KVG)
- Arzt mit Praxisapotheke wird wegen Überarztung zur Rückzahlung verurteilt: Keine Einzelfallprüfung durchgeführt, Selbstdispensation nicht berücksichtigt (Art. 56 Abs. 1 und Art. 59 KVG)
- Krankenkassen fordern Rückzahlung von über 1,3 Mio. Franken wegen Laboranalysen: Zulassung eines medizinischen Labors umfasst mehrere Fachgebiete, wenn Gesamtverantwortung durch mehrere fachlich qualifizierte Leitungsmitglieder sichergestellt ist (Art. 25 ATSG)
- Klinik verlangt Kantonsbeitrag für Patienten, die 2011 eingetreten und 2012 ausgetreten sind: Anspruch besteht nur für Behandlung ab 1. Januar 2012 nach pro-rata-Berechnung (Art. 41 Abs. 1bis i.V.m. Art. 49 und Art. 49a KVG)
- Ehefrau mit Paraplegie beantragt Vergütung von Behandlungspflege durch nicht ausgebildeten Ehemann: Krankenkasse darf Leistung verweigern, da Behandlungspflege nach Art. 7 Abs. 2 lit. b KLV nur durch ausgebildete Personen erbracht werden darf (Art. 7 Abs. 2 lit. b KLV)
- Krankenversicherung klagt gegen kantonale Pflegestufen-Taxordnung: Solothurn darf RAI/RUG CH-Index 2016 für Pflegebedarfsermittlung nutzen (Art. 25a Abs. 5 KVG)
- Spital klagt auf Feststellung seiner OKP-Zulassung für tiefe Rektumresektion nach HSM-Beschluss 2013: Kein schutzwürdiges Interesse, weil Beschluss gegenüber ihm in Rechtskraft erwachsen (Art. 25 Abs. 2 VwVG)
- Pflegeleistungserbringerin fordert Verzugszinsen von Krankenkasse: Kein Anspruch nach ATSG oder OR (Art. 26 Abs. 2 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.