Gesetzesartikel
Art. 337 OR – Fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen
13 Entscheide, in denen Art. 337 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitnehmer als Geschäftsführer einer Firma beschafft für seine Behörde Material dieser Firma: fristlose Kündigung zulässig, aber Verletzung des rechtlichen Gehörs führt zu Entschädigung (Art. 34b Abs. 1 Bst. a BPG)
- Kundenberaterin bei SBB erstattet mehrfach vorschriftswidrig Fahrkarten an Verlobten: fristlose Kündigung wegen schwerer Treuepflichtverletzung gerechtfertigt (Art. 10 Abs. 4 BPG)
- Jurist beim EDÖB wird fristlos gekündigt wegen missbräuchlicher Twitter-Kommentare: Schwere Treuepflichtverletzung trotz Meinungsfreiheit (Art. 10 Abs. 4 BPG)
- SBB kündigt Mitarbeiter fristlos wegen Fälschung von Dokumenten zugunsten eines Geschäftspartners: Kündigung gerechtfertigt, aber Verletzung des rechtlichen Gehörs führt zu Entschädigung (Art. 34b Abs. 1 Bst. a BPG)
- Angestellte nimmt während 100% Krankheitsunfähigkeit eigenmächtig vier Wochen Ferien in Sizilien: fristlose Kündigung wegen schwerer Treuepflichtverletzung gerechtfertigt (Art. 10 Abs. 4 BPG)
- Kundenbegleiter der SBB wird fristlos gekündigt nach Zwischenfall mit Fahrgast: Kein wichtiger Grund vorliegend, da Schutzverhalten gegenüber Kollegen gerechtfertigt und rechtliches Gehör verletzt (Art. 10 Abs. 4 BPG)
- Verwaltungssekretär bei Staat Zürich kündigt fristlos wegen verspäteter Zivildienstmeldung und mehrfacher Gesprächsverweigerung: Kündigung rechtmäßig (§ 22 Abs. 1 Satz 1 PG/ZH)
- Arbeitnehmer kündigt nach Betriebsübergabe: Vereinbarung vom 17. Juli 2015 begründet zeitlichen Kündigungsschutz bis zur Pensionierung nach Vertrauensprinzip (Art. 337 OR)
- Fussballtrainer kündigt fristlos per E-Mail: Ankündigung der Arbeitsverweigerung rechtfertigt keine fristlose Entlassung (Art. 337c OR)
- Kassiererin entwendet Vollkorncracker und Aufschnitt im Dienst: fristlose Kündigung gerechtfertigt trotz geringem Wert und langjährigem Arbeitsverhältnis (Art. 337 OR)
- Versicherter beansprucht Anteil an freien Stiftungsmitteln nach Teilliquidation: Kein einheitlicher Restrukturierungsplan nachgewiesen, Anspruch abgelehnt (Art. 53b BVG)
- Reallehrer diskutiert Schülerumfrage trotz Verbots und verpasst Besprechung: fristlose Kündigung rechtmässig, Beschwerde abgewiesen (Art. 337 Abs. 1 OR)
- Arbeitgeberin kündigt COO fristlos wegen E-Mail an brasilianische Geschäftspartnerin mit Link auf Artikel über Kunstskandal des Vaters des Verwaltungsratspräsidenten: kein wichtiger Grund im Sinne von Art. 337 Abs. 2 OR
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.