Gesetzesartikel
Art. 328 ZGB – Unterstützungspflichtige
13 Entscheide, in denen Art. 328 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mutter mit Wohnsitz in Südkorea beantragt wiederkehrende Sozialhilfe für Auslandschweizer: Verweigerung wegen fehlender Eigenbemühungen um Erwerbstätigkeit und ungenügender Inanspruchnahme der Verwandtenunterstützungspflicht (Art. 24 ASG)
- Beschwerdeführer beantragt kantonale Kinderunterhaltszulage für erwachsenen Sohn nach Maturität: Keine qualifizierte Rüge der Willkürverletzung oder des Rechtsgehörs, Nichteintreten im vereinfachten Verfahren (Art. 106 Abs. 2 BGG, Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG)
- Asylberechtigte beantragt nachträgliche Übernahme der Einreisekosten für Familiennachzug ihres Sohns: Abweisung wegen fehlender Glaubhaftmachung der Finanzierungsumstände trotz bereits erfolgter Einreise (Art. 92 Abs. 1 AsylG)
- Vater klagt auf Abänderung des Scheidungsunterhalts: Mutter muss Pflegetätigkeit prüfen lassen, 75%-Pensum und fehlende Wohnkostenausscheidung für neues Kind verletzen Art. 4 ZGB und Art. 328 Abs. 1 ZGB
- Mutter verbringt Tochter widerrechtlich in die Türkei und behält sie dort: Alleinige elterliche Sorge und Obhut an Vater übertragen, Besuchsrecht auf Schweizer Territorium beschränkt (Art. 308 Abs. 1 ZGB)
- Geschwister des IV-Versicherten klagen gegen Ergänzungsleistungsentscheid: Keine Beschwerdebefugnis mangels besonderem Berührtsein und schutzwürdigem Interesse (Art. 89 Abs. 1 BGG)
- Vater klagt auf Abänderung des Kindesunterhalts nach Geburt eines weiteren Kindes durch Ex-Partnerin: 40-Prozent-Erwerbstätigkeit der Mutter als unzureichend angesehen, Rückweisung an Vorinstanz (Art. 276 ZGB)
- Asylberechtigte beantragt nachträgliche Übernahme von Einreisekosten für Familienangehörige im Rahmen der Familienzusammenführung: Darlehensfinanzierung und Fürsorgeabhängigkeit rechtfertigen Kostenübernahme (Art. 92 Abs. 1 AsylG i.V.m. Art. 53 Bst. d AsylV2)
- Verwandtenunterstützung bei einmaliger Entwöhnungstherapie: Vermögensumrechnung unzulässig, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 328 Abs. 1 ZGB)
- Verwandtenunterstützung: Gemeinde kann Therapiekosten nicht zurückfordern, da sie Notlage und fehlende Krankenversicherungsdeckung nicht bewies (Art. 328, 329 Abs. 3 ZGB)
- Alleinerziehende Mutter verlangt höheren Verwandtenunterhalt: Kein Pauschalzuschlag zum Notbedarf, Vermögensverzehr zur Alterssicherung unzumutbar (Art. 328 ff. ZGB)
- Vater erhält Unterhaltsstudium von Eltern: Freiwillige Zuwendungen bei Kindesunterhalt anrechenbar, da Grosseltern unterstützungspflichtig (Art. 285 Abs. 1 ZGB)
- Betreuung des Onkels des Ehepartners begründet keinen Anspruch auf Betreuungsgutschrift nach AHV-Gesetz (Art. 29septies Abs. 1 AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.