Gesetzesartikel
Art. 3 AsylG – Flüchtlingsbegriff
113 Entscheide, in denen Art. 3 AsylG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eritreischer Asylsuchender mit unglabhaften Angaben zur Wehrdienstverweigerung und illegalen Ausreise: Flüchtlingseigenschaft verneint, Asylgesuch abgelehnt (Art. 3 AsylG)
- Tibetischer Asylsuchender kann Herkunft nicht glaubhaft machen: Sprach- und landeskundliche Analyse widerlegt Sozialisation in Tibet, Flüchtlingseigenschaft verneint (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Minderjähriger Eritreer beantragt Asyl wegen illegaler Ausreise: Glaubhaftigkeit der Fluchtgründe verneint, Flüchtlingseigenschaft abgelehnt (Art. 3 AsylG)
- Asylsuchender aus dem Irak mit behaupteter Minderjährigkeit wird nach Bulgarien überstellt: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen Dublin-Zuständigkeit und fehlender systemischer Mängel in Bulgarien (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Unbegleiteter minderjähriger eritreischer Asylsuchender: Wegweisungsvollzug nicht zulässig ohne konkrete Abklärung des Kindeswohls und Übernahmezusicherung im Heimatland (Art. 83 Abs. 4 AuG)
- Eltern mit erwachsenen Kindern in der Schweiz: Nichteintreten auf Asylgesuch wegen sicherem Drittstaat Deutschland (Art. 31a Abs. 1 Bst. a AsylG)
- Syrischer Kurde klagt über Zwangsarbeit für pro-regime-Miliz und Druck durch YPG: Flüchtlingseigenschaft verneint, Asylgesuch abgewiesen (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Drei minderjährige somalische Mädchen beantragen Asyl aus dem Ausland: Keine glaubhafte Darlegung individueller Verfolgung im Sinne von Art. 3 AsylG, Einreisebewilligung abgelehnt
- Asylsuchender aus Afghanistan wird nach Kroatien überstellt: Dublin-III-Verfahren angewendet, keine systemischen Mängel oder konkrete Gefahr nachgewiesen (Art. 31a Abs. 1 Bst. b AsylG)
- Syrische Kurden beantragen Asyl wegen politischer Aktivitäten und Drohungen: Verspätete und unglabwürdige Angaben sowie fehlende Exponierung im Exil führen zur Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft (Art. 3 AsylG)
- Syrischer Kurde beantragt Asyl wegen angeblicher Körperverletzung eines Majors im Jahr 2004 und Wehrdienstverweigerung: Flüchtlingseigenschaft verneint, da Vorbringen unglaubhaft und kein erhöhtes Risikoprofil vorliegt (Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 AsylG)
- Asylsuchende aus Eritrea mit legaler Einreise über Familienzusammenführung: Flüchtlingseigenschaft verneint wegen unglaubhafter Darstellung der illegalen Ausreise und fehlender Substantiierung subjektiver Nachfluchtgründe (Art. 3 AsylG)
- Roma aus Mazedonien: Asylgesuch abgewiesen, aber Verletzung des Beschleunigungsgebots festgestellt (Art. 109 Abs. 4 AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.