Gesetzesartikel
Art. 29 AsylG – Anhörung zu den Asylgründen
13 Entscheide, in denen Art. 29 AsylG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Asylsuchender aus Senegal mit widersprüchlichen Angaben zur Herkunft und Flucht: Flüchtlingseigenschaft verneint, Asylgesuch abgelehnt (Art. 7 AsylG)
- Asylsuchender aus den Komoren mit homosexueller Orientierung scheitert am Glaubhaftigkeitsnachweis: Unglaubwürdige und widersprüchliche Schilderungen führen zur Ablehnung des Asylgesuchs (Art. 7 AsylG)
- Vietnamesischer Asylsuchender mit Menschenhandelserfahrung in Russland und Ukraine: Wegweisungsvollzug nach Vietnam zulässig und zumutbar, vorläufige Aufnahme abgelehnt (Art. 83 Abs. 1–4 AIG)
- Tibetanische Asylsuchende mit unglaubhaften Herkunftsangaben und fehlenden Identitätspapieren: Flüchtlingseigenschaft verneint, Asylgesuch abgelehnt (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Asylsuchender erhält unvollständige Aktenedition und falsche Rechtsmittelbelehrung mit verkürzter Beschwerdefrist: Aufhebung der Wegweisungsverfügung und Rückweisung zur Neueröffnung (Art. 38 VwVG)
- Asylgesuch ausschliesslich aus medizinischen Gründen: Nichteintreten gerechtfertigt, Wegweisung nach Georgien zulässig und zumutbar (Art. 31a Abs. 3 AsylG)
- Asylsuchende aus Burundi mit Sohn wird nach Kroatien zurücküberstellt: Fingerabdrücke in Eurodac belegen ersten Asylantrag dort, keine systemischen Mängel im kroatischen Asylverfahren nach Art. 3 Abs. 2 Dublin-III-VO
- Syrischer Kurde mit früherer Parteimitgliedschaft und reservistischer Einberufungsvorstellung beantragt Asyl: Flüchtlingseigenschaft verneint, weil Reservedienstverweigerung nicht glaubhaft und politisches Profil nicht aktuell (Art. 3 AsylG)
- Sri-lankischer Tamil mit LTTE-verwandter Schwester reicht zweites Asylgesuch ein: Flüchtlingseigenschaft nicht glaubhaft gemacht, Beschwerde abgewiesen (Art. 105 AsylG)
- Asylsuchender rügt mangelhafte Anhörung wegen Traumatisierung und psychischer Belastung: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs festgestellt (Art. 106 Abs. 1 AsylG)
- Asylbewerberinnen aus Sri Lanka reichen zweites Gesuch mit neuen Vorbringen zur sexuellen Belästigung und LTTE-Familienzugehörigkeit ein: Unglaubhaftigkeit führt zur Ablehnung der Flüchtlingseigenschaft (Art. 3 Abs. 1 AsylG)
- Minderjähriger Eritreer beantragt Asyl wegen illegaler Ausreise: Glaubhaftigkeit der Fluchtgründe verneint, Flüchtlingseigenschaft abgelehnt (Art. 3 AsylG)
- Syrischer Kurde beantragt Asyl wegen angeblicher Körperverletzung eines Majors im Jahr 2004 und Wehrdienstverweigerung: Flüchtlingseigenschaft verneint, da Vorbringen unglaubhaft und kein erhöhtes Risikoprofil vorliegt (Art. 3 Abs. 1 und Abs. 2 AsylG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.