Gesetzesartikel
Art. 289 ZGB – Erfüllung: Gläubiger
14 Entscheide, in denen Art. 289 ZGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eltern verlangen Rückweisung der Unterhaltsklage wegen ausserkantonalen Fremdplatzierungen ihres Sohnes: IVSE begründet keine öffentlich-rechtlichen Beiträge gegenüber Eltern, kantonales Recht zur Prüfung zurückverwiesen (Art. 276 Abs. 2 ZGB)
- Vater klagt gegen Unterhaltsbeiträge für gemeinsames Kind: Überschussverteilung bei nicht verheirateten Eltern erfolgt nur zwischen Vater (grosser Kopf) und Kind (kleiner Kopf), Mutter erhält keinen virtuellen Anteil (Art. 276 und 285 ZGB)
- Vater klagt negativ auf Nichtbestehen einer bevorschussten Unterhaltsforderung nach Zahlung an das Betreibungsamt: Klage gegenstandslos, Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht zugelassen (Art. 85a SchKG)
- Vater bestreitet rückwirkenden Unterhalt und Betreuungsunterhalt nach Heirat der Mutter: Teilweise Aufhebung des Betreuungsunterhalts ab November 2017 wegen eherechtlicher Unterhaltspflicht (Art. 163 ZGB)
- Kind klagt gegen Vater auf Unterhaltszahlung gemäss genehmigtem Vertrag: Abänderungsklage zulässig trotz Bevorschussung durch Gemeinwesen, da Passivlegitimation allein beim Kind liegt (Art. 289 Abs. 2 ZGB)
- Vater klagt auf Herabsetzung des Kindesunterhalts während laufender Bevorschussung: Passivlegitimation bleibt beim Kind, Klage zulässig (Art. 289 Abs. 2 ZGB)
- Kindesunterhalt bei sehr guten finanziellen Verhältnissen: Aufhebung wegen fehlender Feststellung zur vorgetrennten Lebenshaltung und zum Steueranteil im Barbedarf (Art. 276 Abs. 1 und 2 ZGB, Art. 285 Abs. 1 und 2 ZGB)
- Vater klagt auf Erhöhung des Kindesunterhalts: Bundesgericht verpflichtet Mutter ab 2020 zu monatlich Fr. 1'000.- unter Anwendung der zweistufig-konkreten Methode mit Überschussverteilung (Art. 276, 276a, 285 und 286a ZGB)
- Bevorschussende Gemeinde verlangt Vorfahrprivileg bei Einkommenspfändung: Privileg ist höchstpersönlich und geht nicht auf Gemeinwesen über (Art. 170 Abs. 1 OR, Art. 289 Abs. 2 ZGB)
- Steuerpflichtige zahlen nach Volljährigkeit des Sohnes Fr. 550'000.-- als Nachzahlung von Unterhaltsbeiträgen: Abzugsfähigkeit verneint, da Leistung nicht an sorgeberechtigten Elternteil floss und nach Eintritt der Volljährigkeit erfolgte (Art. 33 Abs. 1 lit. c DBG)
- Unterhaltspflichtiger klagt nur gegen Kind auf Aufhebung der Unterhaltsbeiträge: Passivlegitimation der bevorschussenden Gemeinde fehlt, Abänderungsklage daher unzulässig (Art. 286 Abs. 2, Art. 289 Abs. 2 und Art. 293 Abs. 2 ZGB)
- Mutter verliert Prozessstandschaft nach Volljährigkeit: Definitive Rechtsöffnung für Minderjährigenunterhalt abgelehnt (Art. 289 Abs. 1 ZGB)
- Gemeinde klagt Verwandtenunterstützung für Volljährige: Ordentliches Verfahren statt vereinfachtes (Art. 329 Abs. 3 ZGB)
- Stadt Zürich verlangt privilegierte Anschlusspfändung für bevorschussten Unterhalt: Recht geht mit Forderung über (Art. 111 SchKG, Art. 289 Abs. 2 ZGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.