Gesetzesartikel
Art. 271 OR – Anfechtbarkeit der Kündigung
13 Entscheide, in denen Art. 271 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Vermieter kündigt wegen Abbruch und Neubau im Rahmen einer geplanten Gesamtüberbauung: Pauschale Begründung genügt, Kündigung ist wirksam (Art. 266l OR)
- Mieterin hinterlegt fällige Mietzinse bei Schlichtungsstelle: Hinterlegung wirkt nicht schuldtilgend, ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs wirksam (Art. 259g OR)
- Ehefrau vermietet Geschäftsräume zu Vorzugsmietzins an von Ehemann kontrollierte Gesellschaft: Aufrechnung der Mietzinsdifferenz als Einkommen aus unbeweglichem Vermögen verneint, Steuerumgehung bejaht (Art. 21 Abs. 1 lit. b DBG)
- Vermieterin kündigt Mietverhältnis kurz nach Reservationsvereinbarung mit Käufer zur Eigennutzung: ordentliche Kündigung nicht treuwidrig, da schützenswertes ökonomisches Interesse am mietfreien Verkauf besteht (Art. 271 OR)
- Mieterin klagt nach rechtskräftiger Abweisung ihrer Kündigungsanfechtung auf Schadenersatz wegen vorgeschobenen Eigenbedarfs: materielle Rechtskraft verbietet Neubeurteilung (Art. 59 Abs. 2 lit. e ZPO)
- Mieterin mit Hörbehinderung kündigt Vermieter wegen Katzentüren; Vermieter kündigt zurück mit Verweis auf gestörtes Vertrauensverhältnis – ordentliche Kündigung nicht missbräuchlich (Art. 271 Abs. 1 OR)
- Mieterin zahlt nur die Hälfte des Mietzinses für April 2017: Ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug wirksam, Ausweisung im summarischen Verfahren zulässig (Art. 257 ZPO)
- Vermieterin kündigt Mietverhältnisse wegen Gesamtsanierung: Kündigung nicht missbräuchlich, da Sanierungsprojekt im Kündigungszeitpunkt nicht offensichtlich unbewilligungsfähig war (Art. 271 Abs. 1 OR)
- Mieter kündigt wegen Gesamtsanierung: Kündigung nicht missbräuchlich, da Sanierungsprojekt im Kündigungszeitpunkt nicht offensichtlich unbewilligungsfähig war (Art. 271 Abs. 1 OR)
- Vermieter kündigt Mietverhältnis wegen umfassender Sanierung der Überbauung: Kündigung nicht treuwidrig, da Räumung der Wohnung für Sanierungsarbeiten zwingend erforderlich (Art. 271 OR)
- Kündigung wegen geplanter Umbauten ohne konkretes Projekt: Begründung ungenügend, Kündigung treuwidrig (Art. 271 Abs. 1 OR)
- Mieterin kündigt ausserordentlich wegen drohender Rechtskraft eines Urteilsvorschlags: Kündigungsschutz greift trotz reinem Feststellungsbegehren im Hauptpunkt (Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO)
- Ordentliche Kündigung wegen unerlaubter Untermiete: Sache zur neuen Beurteilung an Vorinstanz zurückgewiesen (Art. 271 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.