Gesetzesartikel
Art. 12 USG – Emissionsbegrenzungen
15 Entscheide, in denen Art. 12 USG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eigentümer klagt gegen Baubewilligung für Schulhaus-Erweiterung wegen übermässigen Sportlärms: Bundesgericht ordnet Reduktion der Abendnutzung auf 21:00 Uhr an (Art. 8 Abs. 2 LSV)
- Gemeinde Wuppenau legt im kommunalen Richtplan Grenzwerte für Grosswindanlagen fest: Teilweise Nichtgenehmigung wegen Widerspruchs zur kantonalen Richtplanung und Bundesrecht (Art. 44 BauR, Art. 9 Abs. 1 RPG)
- Arbeitsflüge mit Helikoptern am Flugplatz Mollis an Sonn- und Feiertagen: Zulässigkeit nur bei öffentlichem Interesse und Unaufschiebbarkeit nach Art. 27 Abs. 2 AuLaV
- Beschwerde gegen Baubewilligung für Mobilfunkanlage in Industriezone: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, keine Nichtigkeit der Auflage, keine EMV-Prüfung im Baurecht erforderlich (Art. 89 Abs. 1 BGG)
- Nachbar klagt gegen Baubewilligung für 55 m hohe Mobilfunkanlage mit adaptiven Antennen: Grenzwerte, Qualitätskontrollsystem und Korrekturfaktor-Konzept halten stand (Art. 22 Abs. 1 RPG)
- Nachbarn klagen gegen Baubewilligung für Mobilfunkantenne: Keine antennenfreie Zone, Grenzwerte der NISV rechtmässig, QS-System und Messmethoden tauglich (Art. 13 Abs. 2 USG)
- Gemeinde klagt gegen Autobahn-Halbanschluss Altdorf Süd: Fehlende gesamthafte Umweltverträglichkeitsprüfung für Verkehrslärm und Lufthygiene führt zur Aufhebung der Plangenehmigung (Art. 8 USG)
- Spannungserhöhung einer Hochspannungsleitung von 220 kV auf 380 kV: lärmrechtliche Beurteilung als Neuanlage gemäss Art. 25 USG, NISV-Beurteilung als Altanlage, unklare OMEN-Qualifikation der Schweineställe (Art. 25 USG)
- Bewohner klagt gegen Baubewilligung für Mobilfunkanlage: Keine Verletzung des Umweltschutzrechts durch Einhaltung der NISV-Grenzwerte (Art. 1 USG)
- Beschwerde gegen Plangenehmigung für Vollanschluss Alpnach Süd abgewiesen: Lärmschutzmassnahmen sind verhältnismässig, Entschädigungsforderung des Beschwerdeführers 1 scheitert am Fehlen der Spezialität (Art. 684 ZGB)
- Stadt Wil erlaubt Knallkörper während der gesamten Fasnachtswoche: Regelung verletzt den Immissionsschutz und den Tierschutz, da keine zeitlichen oder räumlichen Beschränkungen vorgesehen sind (Art. 11 Abs. 2 USG)
- Eigentümerin beantragt vorsorgliche Lärmschutzmassnahmen gegen Quietschgeräusche der RhB am Bahnhof Davos Platz trotz Einhaltung der Immissionsgrenzwerte: Bundesgericht verneint weitere Begrenzung nach Art. 11 Abs. 2 USG
- Erbengemeinschaft fordert Lärmsanierung wegen Quietschgeräuschen an Bahnhof Davos Platz: Vorsorgeprinzip nach Art. 11 Abs. 2 USG erfordert keine zusätzliche Massnahme bei Einhaltung der Grenzwerte und deutlicher Unterschreitung der Planungswerte (Art. 11 Abs. 2 USG)
- Eigentümerin rügt Lärm, Erschütterungen und Strahlung beim Doppelspurausbau Goldach–Rorschach: Plangenehmigung bestätigt, da alle Immissionsgrenzwerte eingehalten sind (Art. 8 Abs. 1 LSV)
- Vorsorgliche Begrenzung privater Zier- und Weihnachtsbeleuchtung: Abschaltung nach 22 Uhr verhältnismässig (Art. 11 Abs. 2 USG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.