Gesetzesartikel
Art. 103 OG – Aufschiebende Wirkung
17 Entscheide, in denen Art. 103 OG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Arbeitgeber als Ex-Ehemann ist einspracheberechtigt bei Unfallversicherungsverfügung wegen Lohnfortzahlungspflicht (Art. 52 ATSG)
- Kanton ohne Legitimation gegen Widerruf Baubewilligung: Keine direkte Betroffenheit durch mögliche Staatshaftung (Art. 89 BGG)
- Minderheitsaktionär ohne Parteistellung: Nichteintreten auf Verwaltungsgerichtsbeschwerde mangels schutzwürdigem Interesse (Art. 103 lit. a OG)
- Sozialhilfebehörde legitimiert zur Rechtsverweigerungsbeschwerde gegen Leistungsaufschub wegen Betreibungskosten (Art. 90 Abs. 4 KVV a.F., Art. 59 ATSG)
- Anzeiger ohne Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen Nichteintreten auf Disziplinarverfahren wegen fehlendem schutzwürdigem Interesse (Art. 103 lit. a OG)
- Unfallversicherer fehlt Legitimation gegen IV-Rentenentscheid: Keine Bindungswirkung, Sistierung zulässig (Art. 49 Abs. 4 ATSG)
- Garantiemarke FELSENKELLER für Käse beschreibend: Schutzunfähigkeit nach Art. 2 lit. a MSchG, Nichteintreten auf Beschwerde des Instituts (Art. 103 lit. b OG)
- Initiativkomitee verlangt Nachbesserung mangelhafter Stimmrechtsbescheinigungen: Anspruch verneint, Einholung und Korrektur obliegen Initianten innert Sammelfrist (Art. 62 Abs. 1 BPR)
- Konzernleitungsmitglieder fehlen Legitimation gegen Aufsichtsanordnung zur Klagenerhebung (Art. 48 lit. a VwVG)
- Popularbeschwerdeführer ohne eigene Betroffenheit: Keine Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht (Art. 103 lit. a OG)
- Arbeitgeber fehlt Einsprachelegitimation gegen IV-Rentenabweisung trotz Lohnfortzahlungspflicht (Art. 52 Abs. 1 ATSG)
- Arbeitslosenversicherung: Fehlende Verfügung als Sachurteilsvoraussetzung, Nichteintreten mangels Rechtsschutzinteresse (Art. 49 Abs. 1 ATSG)
- Anzeiger fehlt Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen Disziplinarentscheid, nur Kostenspruch anfechtbar (Art. 88 OG)
- Auslandschweizer klagt gegen Kostenvorschuss: Selbstständige Beschwerde zulässig, aber Verfahren wegen Beitragsstreit kostenpflichtig (Art. 85bis Abs. 3 AHVG)
- Ausgleichskasse fehlt Beschwerdeberechtigung gegen IV-Rentenentscheid trotz Berechnungsfragen (Art. 103 lit. c OG, Art. 57 Abs. 1 lit. e IVG)
- Konkurrentin gegen Lotteriebewilligung: Besondere Beziehungsnähe trotz fehlendem Rechtsanspruch anerkannt, Sache zur neuen Beurteilung zurückgewiesen (Art. 98a Abs. 3 OG)
- Bundesamt für Sozialversicherung fehlt Legitimation zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen Spezialitätenlistenentscheid (Art. 103 lit. b OG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.