Gesetzesartikel
Art. 103 BGG – Aufschiebende Wirkung
13 Entscheide, in denen Art. 103 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gläubigerin bestreitet Nichtigkeit der Konkurseröffnung: Gestaltungsurteil zur Gesellschaftsauflösung nach Art. 731b OR wirkt erst nach Rechtskraft, Konkurseröffnung vom 15. Juni 2021 bleibt wirksam (Art. 103 Abs. 2 lit. a BGG)
- AG in Liquidation verpasst Berufungsfrist gegen Auflösungsverfügung: Fristwiederherstellung abgelehnt, weil leichtes Verschulden nicht glaubhaft gemacht (Art. 148 Abs. 1 ZPO)
- Konkurseröffnung nach Fortsetzungsbegehren während laufender Beschwerdefrist: Konkursandrohung bleibt wirksam trotz aufschiebender Wirkung der Beschwerde (Art. 103 Abs. 1 BGG)
- Schuldner erhält definitive Rechtsöffnung für Eheschutzunterhalt nicht, weil Berufungsentscheid über Scheidungsunterhalt bereits rechtskräftig war (Art. 80 SchKG)
- Ausländer mit vier Vorstrafen begeht versuchte schwere Körperverletzung durch Fusstritt gegen Kopf: Landesverweisung für sieben Jahre bestätigt, Härtefall nach Art. 66a Abs. 2 StGB verneint (Art. 66a StGB)
- Schwedischer Doppelbürger mit Aufenthaltsbewilligung B wegen qualifizierter Körperverletzung verurteilt: Landesverweisung für 3 Jahre bestätigt, da ungünstige Prognose und Verhältnismässigkeit gewahrt (Art. 66a bis StGB)
- Steuerpflichtiger legt gegen Einspracheentscheid zur Zwangsvollstreckung des provisorischen Mehrwertsteuerbetrags Beschwerde ein: Kein Zugang zu Gericht nach Art. 6 Ziff. 1 EMRK, da abgaberechtliche Vollstreckung nicht zivilrechtlicher Natur (Art. 86 Abs. 4 MWSTG)
- Fahrer mit dreifachem THC-Grenzwert im Blut: Fahrunfähigkeit gesetzlich nachgewiesen, Beweisverwertung zulässig trotz fehlendem Anwalt bei Blutentnahme (Art. 34 VSKV-ASTRA)
- Enkel beanstanden Nachtrag zum öffentlichen Inventar: Keine erneute Auflegung erforderlich, Inventar hat nur informativen Charakter (Art. 584 ZGB)
- FIFA-Funktionär aus Nicaragua wird an die USA ausgeliefert: Keine Strafbarkeitsbedingung durch fehlende Klage, keine willkürliche US-Zuständigkeit, Vorrangentscheid rechtmäßig (Art. 84 BGG)
- Aktionär mit 10% Kapital verlangt Generalversammlung: Traktandierungsrecht trotz tiefem Aktienkapital anerkannt (Art. 699 OR)
- Staatsanwaltschaft kann Haftentlassung durch Berufungsgericht per Beschwerde ans BG nicht stoppen: Keine aufschiebende Wirkung (Art. 103 BGG)
- Internationale Amtshilfe USA: Gruppenanfrage ohne Namensnennung zulässig, Betrugsvorwurf bejaht (Art. 26 DBA-USA 96)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.