Gesetzesartikel
Art. 102 OR – Verzug des Schuldners
13 Entscheide, in denen Art. 102 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Anwaltlich vertretener Kläger beantragt in der Berufung lediglich 'die Klage sei gutzuheissen' ohne Bezifferung: Nichteintreten der Vorinstanz bestätigt, Beschwerde abgewiesen (Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG)
- Schweizer Gesellschaft mit ausländischer Beherrschung gewährt Darlehen für Grundstückskauf: Darlehensvertrag nach BewG nichtig, Rückforderungsanspruch nach Art. 26 Abs. 4 lit. b BewG zulässig (Art. 26 Abs. 4 lit. b BewG)
- Unternehmerin klagt auf Zahlung aus Werkvertrag mit Pauschalpreis: Mehrmengenanspruch abgelehnt, Zinsenlauf korrigiert auf Mahnung vom 26. April 2016 (Art. 102 Abs. 1 OR)
- Bankkunde verlangt Erstattung unrechtmässiger Abverfügungen: Zinsanspruch vollständig getilgt durch Zahlung Dritter aufgrund von unechter Solidarität (Art. 51 OR)
- Ehemann klagt nach Scheidung auf Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung und Verzugszins ab Klageeinleitung: Zinsanspruch zulässig, Vorsorgeausgleich wegen Verschlechterungsverbot auf erstinstanzlichen Betrag beschränkt (Art. 124e Abs. 1 ZGB)
- Schuldner bestreitet definitive Rechtsöffnung für Unterhaltsbeiträge: Verzugszinslauf beginnt erst mit Betreibung, nicht ab Verfalltag (Art. 105 Abs. 1 OR)
- Alleinerbe klagt auf Schadenersatz aus mündlich vereinbartem obligatorischem Wohnrecht: Ansprüche erlöschen mit Tod des Berechtigten, da Wohnrecht nach Art. 776 Abs. 2 ZGB unvererblich ist
- Stadt klagt gegen Softwareanbieter wegen Täuschung und Rücktritt: Handelsgericht zuständig für konnexe Widerklage trotz fehlendem Handelsregistereintrag der Stadt (Art. 6 Abs. 3 ZPO)
- Bundesangestellte weigert sich, Reorganisationsvereinbarung vorbehaltlos zu unterzeichnen: Kündigung aus sachlich hinreichendem Grund, aber zu früh – Arbeitsverhältnis bis Ende Dezember 2016 zu erstrecken (Art. 104e BPV)
- Käufer verweigert Zahlung für neun Jagerlieferungen: Verkäufer darf weitere Lieferungen zurückhalten, Einrede des nicht erfüllten Vertrags greift ohne Verzug (Art. 82 OR)
- Krankentaggeldanspruch bei verspäteter Meldung: Anspruch ab Kenntnis des Versicherers vom Versicherungsfall trotz formaler Verletzung der Anzeigepflicht (Art. 38 Abs. 1 VVG)
- Kraftwerkbetreiberin fordert Verzinsung von Akontozahlungen für Systemdienstleistungen: Kein Verzug oder Bereicherungszins wegen fehlender Mahnung und fehlender Ersparnis (Art. 102 OR, Art. 62 OR)
- Kraftwerkbetreiber verlangen Rückerstattungszins ab Zeitpunkt der Akontozahlung: Verzugszins erst ab 10. Februar 2011 geschuldet (Art. 102 ff. OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.