Gesetzesartikel
Art. 182 BV – Rechtsetzung und Vollzug
6 Entscheide, in denen Art. 182 BV eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Streit um Verrechnung von Kosten für Ausgleichsenergie: Klage wegen Korrektur des Ausgleichsenergiekontos wird mangels zivilgerichtlicher Zuständigkeit nicht behandelt (Art. 5 Abs. 5 StromVV)
- Streit um Korrektur eines Ausgleichsenergiekontos nach Netzeingriff: Zuständigkeitsverweisung auf Zivilgerichte durch Verordnung verfassungswidrig (Art. 164 und Art. 182 Abs. 1 BV)
- Steuerpflichtiger beantragt pauschale Steueranrechnung für deutsche Dividende auf Bruttoertrag: Anrechnung richtet sich nach Nettoertrag gemäss Art. 11 Abs. 1 PStAV, Gleichbehandlungsgebot nicht verletzt (Art. 11 Abs. 1 PStAV)
- Kapitalleistung aus Vorsorge nach Kantonswechsel: Zuständigkeit des Fälligkeitskantons für DBG, aber Verjährung durch Meldung des Zuzugskantons unterbrochen (Art. 216 Abs. 1 DBG 1990)
- Verweigerung der Aufenthaltsbewilligungsverlängerung: Legalitätsprinzip bei Behördenzusammenarbeit gewahrt, Integration verneint (Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG)
- Pensionskasse als Gruppenträgerin: Verordnungsweiser Ausschluss von Mehrwertsteuergruppe verstösst gegen Gewaltenteilung (Art. 164 Abs. 2 BV)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.