Gesetzesartikel
Art. 156 OR – Verhinderung wider Treu und Glauben
2 Entscheide, in denen Art. 156 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Verkäuferin verlangt Konventionalstrafe nach vertraglichem Rücktritt: Kaufvertrag unter aufschiebender Bewilligungsbedingung bleibt bis zum Eintritt der Bedingung unwirksam, daher ist die Strafe nicht fällig (Art. 26 Abs. 4 BewG)
- Arbeitnehmer kündigt nach Betriebsübergabe: Vereinbarung vom 17. Juli 2015 begründet zeitlichen Kündigungsschutz bis zur Pensionierung nach Vertrauensprinzip (Art. 337 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.