Beschwerdeführer verlangt korrekte Gesamtstrafenbildung bei Widerruf bedingter Strafe nach neuer Rechtslage: Vorinstanz wendet neue Methode falsch an und verletzt reformatio-in-peius-Verbot (Art. 46 Abs. 1 Satz 2 StGB)
- BGE / ATF / DTF
- BGE 145 IV 146 · ATF 145 IV 146 · DTF 145 IV 146
- Datum
- 01.01.2018
- Geschäftsnummer
- BGE 145 IV 146
- Ausgang
- Teilweise gutgeheissen
Tragende Normen
Zusammenfassung
Der Beschwerdeführer war wegen Drogenhandels zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Während der Probezeit beging er erneut Delikte gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Obergericht des Kantons Zürich widerruf die bedingte Strafe und verhängte zusätzlich eine neue Freiheitsstrafe. Der Beschwerdeführer rügte, die Vorinstanz habe die seit 1. Januar 2018 geltende neue Regelung zur Gesamtstrafenbildung bei Widerruf nicht korrekt angewandt und dabei das Verbot der reformatio in peius verletzt. Er verlangte zudem eine Neubeurteilung der Tatbestandsmerkmale.
Regeste
Art. 46 Abs. 1 Satz 2, Art. 49 StGB; Bildung einer Gesamtstrafe bei Widerruf der bedingten Strafe (Änderung der Rechtsprechung). Am 1. Januar 2018 ist die revidierte Bestimmung von Art. 46 Abs. 1 Satz 2 StGB in Kraft getreten. Bei Widerruf des bedingten Strafvollzugs hat das Gericht nunmehr mit der widerrufenen und der neuen Strafe eine Gesamtstrafe zu bilden. Die Gesamtstrafenbildung setzt voraus, dass die widerrufene und die neue Strafe gleichartig sind (E. 2.1-2.3). Bei der Bildung der Gesamtstrafe ist die neue Strafe als "Einsatzstrafe" in sinngemässer Anwendung des Asperationsprinzips (Art. 49 StGB) durch die widerrufene Strafe zu erhöhen (E. 2.4). Regeste Art. 46 al. 1, 2 e phrase, art. 49 CP; fixation d'une peine d'ensemble en cas de révocation du sursis (changement de jurisprudence). Le nouvel art. 46 al. 1, 2 e phrase, CP est entré en vigueur le 1 er janvier 2018. En cas de révocation du sursis, le juge doit dorénavant former une peine d'ensemble avec la peine révoquée et la nouvelle peine. La fixation de la peine d'ensemble suppose que la peine révoquée et la nouvelle peine soient du même genre (consid. 2.1-2.3). Lors de la fixation de la peine d'ensemble, la nouvelle peine, en tant que "peine de départ", doit être augmentée en raison de la peine révoquée par application analogique du principe de l'aggravation (consid. 2.4). Regesto Art. 46 cpv. 1 secondo periodo, art. 49 CP; pronuncia di una pena unica in caso di revoca della sospensione condizionale (cambiamento della giurisprudenza). Il nuovo art. 46 cpv. 1 secondo periodo CP è entrato in vigore il 1° gennaio 2018. In caso di revoca della sospensione condizionale, il giudice deve ormai formare una pena unica con la pena di cui è revocata la sospensione condizionale e la nuova pena. La pronuncia di una pena unica presuppone che la pena di cui è revocata la sospensione condizionale e la nuova pena siano dello stesso genere (consid. 2.1-2.3). Per commisurare la pena unica, occorre partire dalla nuova pena, quale "pena base" (Einsatzstrafe), e aumentarla in applicazione analogica del principio dell'inasprimento della pena (art. 49 CP) a causa della pena di cui è revocata la sospensione condizionale (consid. 2.4).
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.
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