Gesetzesartikel
Art. 2 StGB – Zeitlicher Geltungsbereich
11 Entscheide, in denen Art. 2 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Führerausweisentzug wegen Rechtsüberholens auf Autobahn: Neue Ordnungsbussenregelung macht Entzug bundesrechtswidrig, da keine erschwerenden Umstände vorliegen (Art. 2 Abs. 2 StGB, Art. 16 Abs. 2 SVG, Art. 16c Abs. 1 lit. a SVG)
- Berufschauffeur überholt auf Autobahn rechts vier Fahrzeuge: Rechtsüberholen trotz neuer VRV-Regelung bleibt grobe Verkehrsverletzung (Art. 90 Abs. 2 SVG)
- 15-jährige reist mit Bruder in IS-Gebiet: materielle und personelle Unterstützung des Islamischen Staates liegt vor, Schuldspruch nach Al-Qaïda/IS-Gesetz bestätigt (Art. 2 Abs. 1 ELI_eli_cc_2001_452)
- Aktionärin und Gläubigerinnen einer liquidierten Gesellschaft klagen gegen Einstellung des Strafverfahrens wegen Veruntreuung und Konkursdelikten: Keine Geschädigtenstellung mangels richterlicher Konkurseröffnung (Art. 115 Abs. 1 StPO)
- Organisation von Glücksspielen ausserhalb konzessionierter Spielbanken im März 2017: Anwendung des milderen alten Rechts mit Busse statt neues Recht mit Geldstrafe (Art. 2 Abs. 2 StGB)
- Telemarketingunternehmen ruft Kundin nach sieben Jahren erneut an: Sterneintrag im Telefonverzeichnis wirkt trotz bestehender Geschäftsbeziehung (Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG)
- Beschwerdeführerin im Abwesenheitsverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs, falsche Verjährungsbeurteilung und unzulässige Zurechnung von Verteidiger-Eingeständnissen (Art. 341 Abs. 3, Art. 368 Abs. 1, Art. 97 Abs. 3 StPO)
- Beschwerde gegen Verurteilung wegen Betrugs: Bedingter Strafvollzug verweigert, weil vorherige Verurteilung innerhalb fünf Jahre (Art. 42 Abs. 2 StGB)
- Geldwäschereiverurteilung wegen Betrugs in Deutschland aufgehoben: Einziehbarkeit der Vermögenswerte am Begehungsort ist zwingende Voraussetzung (Art. 305bis Ziff. 1 und 3 StGB)
- Beschwerdeführer verlangt korrekte Gesamtstrafenbildung bei Widerruf bedingter Strafe nach neuer Rechtslage: Vorinstanz wendet neue Methode falsch an und verletzt reformatio-in-peius-Verbot (Art. 46 Abs. 1 Satz 2 StGB)
- Beschwerdeführer vermittelt Heroinlieferungen zwischen Z. und Y. im Dezember 2006/Januar 2007: qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz bleibt strafbar nach altem Recht (Art. 19 Ziff. 1 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Ziff. 2 lit. a BetmG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.