Gesetzesartikel
Art. 46 StGB – Gemeinsame Bestimmungen
5 Entscheide, in denen Art. 46 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Besitzer eines Schmetterlingsmessers und eines Wurfsterns verurteilt wegen mehrfachen Vergehens gegen das Waffengesetz: Besitz strafbar, weil Erwerb und Einfuhr nicht rechtmässig erfolgten (Art. 12 WG)
- Fahrer verursacht Selbstunfall mit Kollision gegen Verkehrsschild und trinkt danach Gin: Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit und pflichtwidriges Verhalten bei Unfall bestätigt (Art. 91a Abs. 1 SVG, Art. 92 Abs. 1 SVG)
- Beschwerdeführer verlangt korrekte Gesamtstrafenbildung bei Widerruf bedingter Strafe nach neuer Rechtslage: Vorinstanz wendet neue Methode falsch an und verletzt reformatio-in-peius-Verbot (Art. 46 Abs. 1 Satz 2 StGB)
- Beschwerde gegen Widerruf einer teilbedingten Freiheitsstrafe: Probezeit verlängert sich um Vollzugsdauer des unbedingten Teils, Widerruf daher zulässig (Art. 44 Abs. 1 und Art. 46 Abs. 5 StGB)
- Retrospektive Konkurrenz: Zusatzstrafe nur bei Tat vor Ersturteil; keine Gesamtstrafe bei zwei vollziehbaren Freiheitsstrafen (Art. 49 Abs. 2 StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.