Staatsanwaltschaft beantragt Mord- und Raubqualifikation nach Tötung im Restaurant: Unklare Motive und psychische Beeinträchtigung sprechen gegen besondere Skrupellosigkeit (Art. 112 StGB)
- BGE / ATF / DTF
- BGE 144 IV 345 · ATF 144 IV 345 · DTF 144 IV 345
- Datum
- 23.05.2018
- Geschäftsnummer
- 6B_804/2017
- Abteilung
- Strafrechtliche Abteilung
- Ausgang
- Abgewiesen
Tragende Normen
Art. 95 BGG Art. 99 BGG Art. 105 BGG Art. 9 BV Art. 29 BV Art. 32 BV Art. 6 EMRK Art. 111 StGB Art. 112 StGB Art. 140 StGB Art. 10 StPO Art. 350 StPO
Zusammenfassung
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Uri erhob Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts Uri, das X.________ wegen vorsätzlicher Tötung und Diebstahls verurteilt hatte. Sie beantragte die Qualifikation als Mord und qualifizierter Raub sowie eine höhere Freiheitsstrafe. Streitig war insbesondere, ob die Tötung des Wirts im Restaurant mit besonders skrupelloser Haltung erfolgte und ob ein Raubplan vorlag. Die Vorinstanz hatte aufgrund erheblicher Zweifel am Raubmotiv und an der besonderen Skrupellosigkeit lediglich den Grundtatbestand der vorsätzlichen Tötung anerkannt.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab und bestätigte die Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung (Art. 111 StGB) und Diebstahls. Es stellte fest, dass die Vorinstanz den Grundsatz in dubio pro reo (Art. 10 Abs. 3 StPO; Art. 32 Abs. 1 BV; Art. 6 Ziff. 2 EMRK) zutreffend angewandt hatte, weil ernsthafte Zweifel an der Mordqualifikation nach Art. 112 StGB bestanden. Die Indizienlage war ambivalent: Der Umstand, dass der Beschwerdegegner bereits drei Tage vor der Tat ein Messer bei sich trug, liess sich sowohl als Hinweis auf einen Raubplan als auch auf subjektiv empfundene Bedrohung deuten. Sein Gang zum Friedhof passte nicht zu einem geplanten Raub, da er unnötiges Risiko einging. Die exzessive Gewaltanwendung mit elf Messerstichen wurde nicht als Ausdruck kaltblütiger Grausamkeit, sondern als Folge einer wutentbrannten Raserei gewürdigt. Entscheidend war die psychische Beeinträchtigung des Täters durch Alkohol- und Benzodiazepinabhängigkeit, ein chronisches Schmerzsyndrom und ein Schädelhirntrauma, welche eine leicht bis mittelgradig verminderte Schuldfähigkeit begründeten. Diese Faktoren ließen die Annahme einer besonderen Skrupellosigkeit im Sinne von Art. 112 StGB nicht zu. Auch für den Raub fehlten die subjektiven Tatbestandselemente, da das Geld erst nach der Tötung spontan und angesichts der sich bietenden Gelegenheit entwendet wurde. Das Bundesgericht prüfte die Beweiswürdigung frei und kam zum Schluss, dass die Vorinstanz keine Willkür (Art. 9 BV) oder Verletzung der Begründungspflicht (Art. 29 Abs. 2 BV) begangen hatte. Die Kostenentscheidung folgte Art. 66 Abs. 4 BGG, die Entschädigung Art. 68 Abs. 2 BGG. Das Urteil ist bemerkenswert für seine detaillierte Analyse der Grenzen des Indizienbeweises bei inneren Tatsachen und die Rolle der Unschuldsvermutung bei ambivalenter Beweislage.
Regeste
Art. 32 Abs. 1 BV, Art. 6 Ziff. 2 EMRK, Art. 10 Abs. 2 und 3 StPO; Unschuldsvermutung und Beweiswürdigung, Wiederholung der Grundsätze. Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung lässt keinen Raum für eine Anwendung der Regel in dubio pro reo auf die Sammlung und Sichtung der Beweismittel (E. 2.2.3.1). Die Unschuldsvermutung kommt erst in einem späteren Stadium zum Tragen (E. 2.2.3.2). Nur das Übergehen offensichtlich erheblicher Zweifel kann eine Verletzung des In-dubio- Grundsatzes begründen (E. 2.2.3.3). Anwendung dieser Grundsätze auf die Tatbestandselemente des Mordes (E. 2.2.3.4-2.2.3.7). Regeste Art. 32 al. 1 Cst., art. 6 par. 2 CEDH, art. 10 al. 2 et 3 CPP; présomption d'innocence et appréciation des preuves, rappel des principes. Le principe de libre appréciation des preuves ne laisse pas de place au principe in dubio pro reo au stade de la collecte et du tri des moyens de preuves (consid. 2.2.3.1). La présomption d'innocence n'entre qu'ultérieurement en ligne de compte dans l'appréciation des preuves (consid. 2.2.3.2). Seule la non-prise en compte de doutes manifestement importants peut consacrer une violation du principe in dubio pro reo (consid. 2.2.3.3). Application des principes en relation avec les éléments constitutifs d'un assassinat (consid. 2.2.3.4-2.2.3.7). Regesto Art. 32 cpv. 1 Cost., art. 6 n. 2 CEDU, art. 10 cpv. 2 e 3 CPP; presunzione di innocenza e valutazione delle prove, richiamo dei principi. Il principio della libera valutazione delle prove non lascia spazio per un'applicazione del principio in dubio pro reo alla raccolta e alla cernita dei mezzi di prova (consid. 2.2.3.1). La presunzione d'innocenza entra in linea di conto unicamente in uno stadio ulteriore (consid. 2.2.3.2). Solo la mancata presa in considerazione di dubbi manifestamente rilevanti può comportare una violazione del principio in dubio pro reo (consid. 2.2.3.3). Applicazione dei principi con riferimento agli elementi costitutivi di un assassinio (consid. 2.2.3.4-2.2.3.7).
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.
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