Gesetzesartikel
Art. 112 StGB – Tötung: Mord
7 Entscheide, in denen Art. 112 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mann tötet Ex-Ehefrau nach Scheidungswunsch und ausserehelicher Beziehung: Mordqualifikation und 20-jährige Freiheitsstrafe bestätigt (Art. 112 StGB)
- Bosnischer Staatsangehöriger mit rechtskräftiger Verurteilung wegen Mordes und schweren Diebstahls sowie schwerer Delinquenz in der Schweiz erhält 15-jähriges Einreiseverbot (Art. 67 Abs. 2 Bst. a und Abs. 3 AIG)
- Beschwerde gegen Haftverlängerung bei Mordverdacht aus dem Jahr 2000: Verjährung nicht eingetreten, da Verfolgungshandlung vom 14. Juli 2004 Unterbrechung bewirkte (Art. 72 Ziff. 2 StGB)
- 15-Jähriger mit Messer vor Ausbildner stehend: Kein versuchter Mord wegen Unentschlossenheit, aber strafbare Drohung (Art. 180 Abs. 1 StGB)
- Staatsanwaltschaft beantragt Mord- und Raubqualifikation nach Tötung im Restaurant: Unklare Motive und psychische Beeinträchtigung sprechen gegen besondere Skrupellosigkeit (Art. 112 StGB)
- Mord an Partnerin und versuchte Tötung des Säuglings: Schuldspruch bestätigt, Kostenentscheid wegen Gehörsverletzung aufgehoben (Art. 112 StGB)
- E-Mail-Überwachung bei Provider: Abgerufene Mails beschlagnahmbar, nicht abgerufene nur per Echtzeit-Überwachung (Art. 13 BV; Art. 263 ff. StPO)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.