Gesetzesartikel
Art. 81 StPO – Inhalt der Endentscheide
12 Entscheide, in denen Art. 81 StPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Mann tötet Ex-Ehefrau nach Scheidungswunsch und ausserehelicher Beziehung: Mordqualifikation und 20-jährige Freiheitsstrafe bestätigt (Art. 112 StGB)
- Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung mit Küchenmesser: Landesverweisung bestätigt, obwohl Beschwerdeführer seit 12 Jahren in der Schweiz lebt (Art. 66a StGB)
- Beschuldigter beantragt Ausstand der Richter wegen Mitwirkung im gescheiterten abgekürzten Verfahren: Kein Anschein der Befangenheit, da keine vollständige Beurteilungsgrundlage vorlag (Art. 56 lit. f StPO)
- Beschuldigter beantragt Einstellung statt Nichtanhandnahme und Entschädigung nach strafrechtlicher Voruntersuchung ohne Tatverdacht: Kein schutzwürdiges Interesse, geringfügige Aufwendungen rechtfertigen keine Entschädigung oder Genugtuung (Art. 310 StPO, Art. 429 Abs. 1 lit. b StPO, Art. 430 Abs. 1 lit. c StPO)
- Strafrechtliche Landesverweisung wegen Schändung führt zur Ausschreibung im Schengener Informationssystem (Art. 24 Abs. 2 Bst. a SIS-II-Verordnung)
- Beschwerdeführer mit Wohnsitz in Polen reicht Beschwerde fristgerecht bei polnischer Post ein: Rechtsmittelbelehrung muss bei ausländischem Wohnsitz Hinweis auf Art. 91 Abs. 2 StPO enthalten (Art. 81 Abs. 1 lit. d und Art. 91 Abs. 2 StPO)
- Beschuldigter mit Persönlichkeitsstörung und Aggressionsproblemen: DNA-Profil-Erstellung im Hinblick auf künftige Sachbeschädigungen verhältnismässig (Art. 255 Abs. 1 lit. a StPO)
- Beschwerdeführer rügt unzureichende Begründung zu Veruntreuungsschuldsprüchen: Bundesgericht hebt Urteil teilweise auf und verweist zurück (Art. 112 Abs. 1 lit. b BGG)
- Beschuldigter klagt gegen Grundbuch- und Kontosperre im Strafverfahren wegen Bestechung und Geldwäscherei: Sperren verhältnismässig trotz Altersrente auf Konto (Art. 263 ff. StPO)
- Mord an Partnerin und versuchte Tötung des Säuglings: Schuldspruch bestätigt, Kostenentscheid wegen Gehörsverletzung aufgehoben (Art. 112 StGB)
- Verlängerung stationärer Massnahme: Beschwerde statt Berufung als zulässiges Rechtsmittel gegen nachträgliche gerichtliche Entscheide (Art. 363 ff. StPO)
- Staatsanwaltschaft ficht Höhe der Entschädigung für amtliche Verteidigung an: Legitimation bejaht, Wegweisung zur Berufung (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 3 BGG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.