Gesetzesartikel
Art. 80a IVG: Rechtsprechung und Entscheide
12 Entscheide, in denen Art. 80a IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Grenzgänger mit depressiver Störung und somatischen Erkrankungen: IV-Rentenanspruch wegen mangelhafter medizinischer Abklärung nicht entschieden, Rückweisung an Vorinstanz zur interdisziplinären Begutachtung (Art. 43 ATSG)
- Österreichischer Staatsangehöriger mit Bandscheibenvorfall und residualem Lähmungssyndrom beantragt schweizerische Invalidenrente: Vollschichtige Arbeitsfähigkeit in leidensadaptierter Tätigkeit führt zu rentenausschliessendem Invaliditätsgrad (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Österreichischer Grenzgänger beantragt schweizerische Invalidenrente: Keine nachweisbare lang andauernde Arbeitsunfähigkeit von mindestens 40 %, Rentenanspruch verneint (Art. 28 Abs. 1 IVG)
- Österreichische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Österreich beantragt IV-Rente: Erfüllung der Mindestbeitragsdauer durch Berücksichtigung österreichischer Versicherungszeiten und Klärung des erwerblichen Status erforderlich (Art. 36 Abs. 1 IVG)
- Grenzgänger mit Krebsleiden und mehreren Begleiterkrankungen: Invalidenrente wegen fehlender polydisziplinärer Gesamtbeurteilung zurückverwiesen (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
- Französischer Grenzgänger mit vierfacher Hüftoperation und HIV-bedingter Knochennekrose: Rentenanspruch wegen unzureichender medizinischer Abklärung durch RAD zurückverwiesen (Art. 43 ATSG)
- Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland beantragt Invalidenrente: Kein anerkannter Aufgabenbereich neben Teilzeiterwerbstätigkeit führt zur Anwendung der allgemeinen Methode des Einkommensvergleichs (Art. 16 ATSG)
- Französische Grenzgängerin beantragt erneut Invalidenrente nach Arbeitsunfall: Keine glaubhafte Darlegung einer anspruchserheblichen Änderung des Sachverhalts seit rechtskräftiger Ablehnung (Art. 36 Abs. 1 IVG)
- Spanische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Spanien beantragt schweizerische Invalidenrente: Keine rentenrelevante Verschlechterung des Gesundheitszustands seit 2005 nachgewiesen (Art. 46 Abs. 3 VO 883/2004)
- Grenzgänger mit chronischen Rückenleiden und mehreren Unfällen erhält ganze Invalidenrente ab 1. Dezember 2012 (Art. 28 Abs. 2 IVG)
- Schweizer Kind einer Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland beansprucht orthopädische Spezialschuhe: Anwendung von Art. 9 Abs. 2 IVG verstösst gegen Diskriminierungsverbot der VO 1408/71 (Art. 3 Abs. 1 VO 1408/71)
- Italienischer Versicherter mit Wohnsitz in Deutschland beantragt schweizerische Invalidenrente wegen depressiver Störung: Vorinstanz darf nicht allein auf Aktenberichten ohne persönliche Untersuchung beruhen (Art. 43 Abs. 1 ATSG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.