Justizze.

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Justizze. Art. 77a VZAE

Gesetzesartikel

Art. 77a VZAE – Nichtbeachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

14 Entscheide, in denen Art. 77a VZAE eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.

Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.