Gesetzesartikel
Art. 77a VZAE – Nichtbeachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
14 Entscheide, in denen Art. 77a VZAE eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Belarussischer Staatsangehöriger erhält fünfjähriges Einreiseverbot trotz nicht rechtskräftiger Verurteilung: ausländerrechtliche Fernhaltemassnahme bleibt zulässig (Art. 67 Abs. 1 Bst. c AIG)
- Bosnischer Staatsangehöriger mit rechtskräftiger Verurteilung wegen Mordes und schweren Diebstahls sowie schwerer Delinquenz in der Schweiz erhält 15-jähriges Einreiseverbot (Art. 67 Abs. 2 Bst. a und Abs. 3 AIG)
- Iranischer Asylsuchender mit neunjährigem Aufenthalt und Deutsch-B2-Niveau scheitert mit Härtefallgesuch nach Art. 14 Abs. 2 AsylG: Keine besonders ausgeprägte Verwurzelung in der Schweiz trotz guter Integration (Art. 14 Abs. 2 AsylG)
- Serbischer Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung seit 1992: Rückstufung auf Aufenthaltsbewilligung wegen anhaltender Straffälligkeit nach 2019 und mutwilliger Schuldenwirtschaft (Art. 63 Abs. 2 AIG)
- Spanischer Staatsangehöriger nach mehrfachem versuchtem Mord an Säuglingstochter mit skrupelloser Vorgehensweise: 15-jähriges Einreiseverbot gerechtfertigt (Art. 67 Abs. 3 AIG)
- Serbischer Staatsangehöriger nach Ehescheidung verliert Aufenthaltsbewilligung: mangelnde Integration durch Sozialhilfebezug, hohe Verschuldung, drei Straferkenntnisse und fehlende Deutschkenntnisse (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG)
- Ägyptischer Staatsangehöriger erhält Einreiseverbot nach illegaler Einreise mit abgelaufener französischer Asylbescheinigung: Fernhaltung wegen Verstosses gegen öffentliche Sicherheit und Ordnung wirksam (Art. 67 Abs. 2 Bst. a AIG)
- Niederlassungsbewilligung wird wegen mutwilliger Verschuldung und wiederholter strafrechtlicher Verurteilungen widerrufen (Art. 63 Abs. 1 lit. b AuG)
- Kosovarischer Staatsbürger mit altrechtlicher Niederlassungsbewilligung wird wegen strafrechtlicher Verurteilungen rückgestuft: Rückstufung unzulässig, da kein aktuelles Integrationsdefizit nach dem 1. Januar 2019 vorliegt (Art. 63 Abs. 2 AIG)
- Serbischer Staatsangehöriger verrichtet Reinigungsarbeiten und hilft auf Baustelle: Einreiseverbot für drei Jahre wegen illegaler Erwerbstätigkeit und sofort vollstreckbarer Wegweisung (Art. 67 Abs. 2 Bst. a AIG)
- Serbischer Staatsangehöriger mit Vergewaltigungsverurteilung und fortgesetzter Gewaltkriminalität erhält Einreiseverbot: Dauer von 9½ Jahren wegen Verhältnismässigkeit auf 7 Jahre reduziert (Art. 67 Abs. 3 AIG)
- Kosovarischer Staatsangehöriger mit Niederlassungsbewilligung: Widerruf wegen mutwilliger Schuldenwirtschaft und zahlreicher strafrechtlicher Verurteilungen nach Verwarnungen (Art. 63 Abs. 1 lit. b AIG)
- Serbischer Staatsangehöriger erhält dreijähriges Einreiseverbot nach illegaler Einreise und Ausschaffungshaft: Verhältnismässigkeit geprüft, Ablehnung der Beschwerde (Art. 67 Abs. 2 Bst. a und c AIG)
- Italienischer Staatsangehöriger mit mehrfachen Sexual- und Drogenverurteilungen erhält fünfjähriges Einreiseverbot: Schwere Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne von Art. 67 Abs. 3 AIG festgestellt
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.