Gesetzesartikel
Art. 77 BGG – Schiedsgerichtsbarkeit
12 Entscheide, in denen Art. 77 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Stadt klagt gegen Privatperson wegen Vertragsverletzung bei Tiefgaragenzufahrt: Schiedsvereinbarung wirksam, Zuständigkeit des Schiedsgerichts bestätigt (Art. 354 ZPO)
- Investoren aus Singapur klagen gegen Volksrepublik China wegen Enteignung ihrer Minen: Schiedsgerichtsbarkeit beschränkt auf Entschädigungshöhe, nicht auf Vorliegen der Enteignung (Art. 13 Abs. 3 ISA 1985)
- Rabbinisches Schiedsgericht in Zürich fällt unzureichend begründeten Schiedsspruch: Bundesgericht verweigert Überprüfung mangels Begründung und Sachverhaltsfeststellungen (Art. 190 Abs. 2 IPRG)
- Republik Indien beantragt Revision eines internationalen Schiedsspruchs wegen nachträglich entdeckter Tatsachen: Fristversäumnis und Unzulässigkeit der Revision gegen bereits bestätigten Zwischenschiedsspruch (Art. 190a Abs. 1 lit. a und Abs. 2 IPRG)
- Einzelschiedsrichter klagt gegen Bundesgerichtsurteil, das sein Honorar herabsetzte: Keine Legitimation zur Revision, da er nicht Partei war (Art. 76 Abs. 1 BGG)
- Beschwerde gegen Schiedsspruch: Ablehnung eines Schiedsrichters führt nicht zur automatischen Wiederholung des Verfahrens (Art. 190 Abs. 2 lit. a, d, e IPRG)
- Rohstoffunternehmen kündigt Schiedsvereinbarung fristlos: Rechtsmissbrauch bei diskretionärer Kündigung bejaht (Art. 2 Abs. 2 ZGB)
- Subunternehmerin wird nicht durch Schiedsklausel des Hauptvertrags gebunden: Konkludente Zustimmung fehlt, Zuständigkeit des Schiedsgerichts für Ansprüche aus V.________ Contract aufgehoben (Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG)
- FIFA klagt vor Schiedsgericht auf Lieferung von WM-Tickets und Zahlung: Bundesgericht weist Beschwerde ab, weil Rügen nur Beweiswürdigung betreffen und keine aktenwidrigen Feststellungen oder offensichtlichen Rechtsverletzungen geltend machen (Art. 393 ZPO)
- Bank verzichtet während Rechtsmittelfrist auf Beschwerde gegen Schiedsentscheid der SIX Swiss Exchange: Verzicht gilt als verbindlich und unwiderruflich (Art. 389 Abs. 1 und Art. 392 lit. a ZPO)
- Miteigentümer streitet über Klage gegen Mieterin: Schiedsklausel im Verwaltungsreglement gilt auch für Rechtsnachfolger (Art. 649a Abs. 1 ZGB)
- ICC-Schiedsspruch: Keine Bindung an Erwägungen ausländischen Vorentscheids bei anderer Forderung (Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.