Gesetzesartikel
Art. 73 BVG – Streitigkeiten und Verantwortlichkeitsansprüche
12 Entscheide, in denen Art. 73 BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Personalverleiherin muss Vorsorgebeiträge für eingesetzte Mitarbeitende entrichten, wenn der Einsatzbetrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags fällt (Art. 20 Abs. 3 AVG)
- Stiftung als frühere Arbeitgeberin wehrt sich gegen Sanierungsbeitrag der Pensionskasse Basel-Stadt: Klage verfrüht, weil Aufsichtsbehörde nicht zuvor über Sanierungsbedürftigkeit entschieden hat (Art. 73 BVG)
- Pensionskasse PUBLICA fordert Rückerstattung von Invalidenrente wegen Überentschädigung: mutmasslich entgangener Verdienst richtet sich nach tatsächlich erzieltem Einkommen als Projektmanager (Art. 24 Abs. 1 BVV)
- Versicherte beansprucht Invalidenleistungen von früherer Pensionskasse: Arbeitsunfähigkeit trat erst nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses ein, Leistungszuständigkeit liegt bei Auffangeinrichtung (Art. 23 lit. a BVG)
- Vorsorgeausgleich bei Scheidung: Rückweisung wegen unklarer Vorsorgehistorie vor 1995 (Art. 22a FZG)
- Unterstellung des Betriebsteils 'Erdsondenbohrungen' unter GAV FAR: Klagelegitimation der Stiftung bejaht, Beitragspflicht bestätigt (Art. 2 Abs. 4 lit. a AVE GAV FAR)
- Klage gegen Vorsorgeeinrichtung wegen Verteilung freier Mittel: Nichteintreten, da Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde (Art. 73 BVG)
- Rückgriff des Sicherheitsfonds gegen Verwaltungsrat einer Finanzdienstleisterin: Keine persönliche Haftung mangels direktem Vertrag (Art. 56a Abs. 1 BVG)
- Sicherheitsfonds als Zivilklägerin im Strafverfahren: Legitimation zur Adhäsionsklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung (Art. 121 Abs. 2 StPO)
- Sicherheitsfonds klagt gegen Bund wegen Aufsichtspflichtverletzung: Zuständigkeit liegt beim kantonalen BVG-Gericht, nicht bei Staatshaftung (Art. 56a BVG)
- Pensionskasse verweigert Invalidenrente nach fristloser Entlassung: Rückweisung zur Prüfung von Video-Beweisen und autonomem Kürzungsrecht (Art. 35 BVG)
- Hinterlassenenrente für eingetragene Partnerin: Getrennte Wohnungen schliessen gemeinsame Haushaltung aus (Art. 20a BVG, § 38 PKG BS)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.