Gesetzesartikel
Art. 64 StGB – Voraussetzungen und Vollzug
12 Entscheide, in denen Art. 64 StGB eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Beschwerde gegen Untersuchungshaft wegen qualifizierter Wiederholungsgefahr bei Raubdelikten mit Handklappsäge: Haftbefehl bleibt bestehen, da Anlasstat auch konkret schwer ist (Art. 221 Abs. 1 bis lit. a StPO)
- Fahrer führt waghalsiges Überholmanöver mit über 100 km/h in Kurve und Spurenabbau: Qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 3 SVG bestätigt, Landesverweisung für sechs Jahre und SIS-Ausschreibung rechtmässig
- Bundesanwaltschaft beantragt Verwahrung wegen Verstosses gegen Al-Qaïda/IS-Gesetz: Verwahrung abgelehnt, weil Verstoss gegen Art. 2 Abs. 1 Al-Qaïda/IS-Gesetz keine taugliche Anlasstat ist (Art. 64 Abs. 1 StGB)
- Mann mit Pädophilie und wiederholten Sexualdelikten gegen Kinder: Verwahrung nach Aufhebung aussichtsloser stationärer therapeutischer Massnahme angeordnet (Art. 62a Abs. 1 lit. b StGB)
- Verfahrensvereinigung von nachträglicher und originärer Verwahrung bei gleichzeitiger Delinquenz: Zuständigkeit der Berufungsinstanz für umfassende Prüfung des Urteils (Art. 62c Abs. 4 StGB)
- Asylwiderruf nach Straftaten: Vorläufige Aufnahme abgelehnt, weil Verurteilung zu längerfristiger Freiheitsstrafe nach Art. 83 Abs. 7 Bst. a AIG den Ausschluss von der vorläufigen Aufnahme begründet
- Beschwerde gegen Aufhebung therapeutischer Massnahme und Anordnung der Verwahrung: Einzelrichterentscheid verletzt Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO (Art. 19 Abs. 2 lit. b StPO)
- Verurteilter zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes und Raubes: Anordnung einer Verwahrung nach Art. 64 Abs. 1 lit. a StGB trotz lebenslänglicher Freiheitsstrafe zulässig und gerechtfertigt (Art. 64 Abs. 1 lit. a StGB)
- Sexuelle Nötigung mit Betäubungsmittel: Lebenslängliche Verwahrung mangels besonders schwerer Integritätsverletzung aufgehoben (Art. 64 Abs. 1bis lit. a StGB)
- Nachträgliche Verwahrung ohne vorherige rechtskräftige Aufhebung der stationären Massnahme: Zuständigkeitsverletzung, Rückweisung (Art. 62c Abs. 4 i.V.m. Art. 64 Abs. 1 StGB)
- Lebenslängliche Verwahrung eines Mörders aufgehoben: Dauerhafte Nichttherapierbarkeit erfordert Prognose auf Lebenszeit (Art. 64 Abs. 1bis lit. c StGB)
- Verwahrung bei Gefährdung des Lebens: Schwere Beeinträchtigung objektiv zu beurteilen, nicht nach Opferempfindlichkeit (Art. 64 Abs. 1 lit. b StGB)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.