Gesetzesartikel
Art. 59 KVG – Verletzung der Anforderungen bezüglich Wirtschaftlichkeit und Qualitätsentwicklung sowie bezüglich Rechnungsstellung
12 Entscheide, in denen Art. 59 KVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Praktische Ärztin mit Praxisapotheke verklagt wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise: Bundesgericht weist Fall zur Neuberechnung mit korrekter Gesamtkostenmethode zurück (Art. 56 KVG)
- Krankenversicherer fordern Rückzahlung wegen Überarztung: Vorinstanz verletzt Bundesrecht bei Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten (Art. 59 Abs. 1 lit. b KVG)
- Facharzt für Allgemeine Innere Medizin wehrt sich gegen Rückforderung wegen angeblicher Überarztung: Toleranzmarge und Praxisbesonderheiten bei statistischer Wirtschaftlichkeitskontrolle entscheidend (Art. 32 KVG, Art. 35 Abs. 2 KVG, Art. 56 KVG, Art. 59 KVG)
- Internistische Praxis mit delegierter Psychotherapie und hoher Morbidität: Separate Wirtschaftlichkeitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen und Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der Überarztungskontrolle (Art. 32 KVG)
- Spital weigert sich, anonymisierte Patientendossiers an Tarifdienstleister für systematische Wirtschaftlichkeitskontrolle von CT-Leistungen herauszugeben: Herausgabepflicht besteht trotz fehlender Diagnosekodierung auf Rechnungen (Art. 42 Abs. 3 und 4 KVG)
- Spital verrechnet MRI-Gesichtsschädel kumulativ mit Neurokranium-Übersicht: Rückerstattung wegen Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots und Tarifschutzes mangels repräsentativer Stichprobe aufgehoben (Art. 32 Abs. 1 Satz 1, Art. 33 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1, Art. 56 Abs. 1 und 2, Art. 59 Abs. 1 lit. b KVG)
- Arzt klagt gegen Rückforderung wegen 'Überarztung': Bundesgericht hebt Urteil auf, weil Einzelfallprüfung nach Screening-Methode unterblieb und Toleranzbereich zu niedrig angesetzt wurde (Art. 56 Abs. 6 KVG)
- Arzt mit Praxisapotheke wird wegen Überarztung zur Rückzahlung verurteilt: Keine Einzelfallprüfung durchgeführt, Selbstdispensation nicht berücksichtigt (Art. 56 Abs. 1 und Art. 59 KVG)
- Arzt mit Praxisapotheke wird wegen Überarztung zur Rückzahlung verurteilt: Fehlende Einzelfallprüfung nach Screening-Methode und Nichtberücksichtigung der Selbstdispensation machen Entscheid ungültig (Art. 59 KVG)
- Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin muss wegen Überarztung Honorare zurückzahlen: ANOVA-Methode für 2013 bis 2016 zulässig, Praxisbesonderheiten nicht ausreichend (Art. 59 Abs. 1 lit. a und b KVG)
- Krankenversicherer fordern Rückzahlung wegen Überarztung: Vorinstanz muss reinen Durchschnittskostenvergleich prüfen, da ANOVA-Daten fehlen (Art. 32 Abs. 1 KVG)
- Arzt muss Rückzahlung wegen unwirtschaftlicher Behandlung leisten: ANOVA-Methode zur Wirtschaftlichkeitsprüfung bleibt zulässig nach Art. 56 Abs. 6 KVG
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.