Gesetzesartikel
Art. 56 KVG – Wirtschaftlichkeit der Leistungen
13 Entscheide, in denen Art. 56 KVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Praktische Ärztin mit Praxisapotheke verklagt wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise: Bundesgericht weist Fall zur Neuberechnung mit korrekter Gesamtkostenmethode zurück (Art. 56 KVG)
- Facharzt für Allgemeine Innere Medizin wehrt sich gegen Rückforderung wegen angeblicher Überarztung: Toleranzmarge und Praxisbesonderheiten bei statistischer Wirtschaftlichkeitskontrolle entscheidend (Art. 32 KVG, Art. 35 Abs. 2 KVG, Art. 56 KVG, Art. 59 KVG)
- Internistische Praxis mit delegierter Psychotherapie und hoher Morbidität: Separate Wirtschaftlichkeitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen und Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der Überarztungskontrolle (Art. 32 KVG)
- Versicherte mit komplexen psychiatrischen Diagnosen muss Gatekeeper-Modell akzeptieren: Koordinierte Behandlung in polydisziplinärer Institution zur Erfüllung der WZW-Kriterien zwingend (Art. 32 KVG)
- Spital weigert sich, anonymisierte Patientendossiers an Tarifdienstleister für systematische Wirtschaftlichkeitskontrolle von CT-Leistungen herauszugeben: Herausgabepflicht besteht trotz fehlender Diagnosekodierung auf Rechnungen (Art. 42 Abs. 3 und 4 KVG)
- Spital verrechnet MRI-Gesichtsschädel kumulativ mit Neurokranium-Übersicht: Rückerstattung wegen Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebots und Tarifschutzes mangels repräsentativer Stichprobe aufgehoben (Art. 32 Abs. 1 Satz 1, Art. 33 Abs. 1, Art. 44 Abs. 1, Art. 56 Abs. 1 und 2, Art. 59 Abs. 1 lit. b KVG)
- Arzt klagt gegen Rückforderung wegen 'Überarztung': Bundesgericht hebt Urteil auf, weil Einzelfallprüfung nach Screening-Methode unterblieb und Toleranzbereich zu niedrig angesetzt wurde (Art. 56 Abs. 6 KVG)
- Arzt mit Praxisapotheke wird wegen Überarztung zur Rückzahlung verurteilt: Keine Einzelfallprüfung durchgeführt, Selbstdispensation nicht berücksichtigt (Art. 56 Abs. 1 und Art. 59 KVG)
- Arzt mit Praxisapotheke wird wegen Überarztung zur Rückzahlung verurteilt: Fehlende Einzelfallprüfung nach Screening-Methode und Nichtberücksichtigung der Selbstdispensation machen Entscheid ungültig (Art. 59 KVG)
- Krankenversicherer fordern Rückzahlung wegen Überarztung: Vorinstanz muss reinen Durchschnittskostenvergleich prüfen, da ANOVA-Daten fehlen (Art. 32 Abs. 1 KVG)
- Arzt muss Rückzahlung wegen unwirtschaftlicher Behandlung leisten: ANOVA-Methode zur Wirtschaftlichkeitsprüfung bleibt zulässig nach Art. 56 Abs. 6 KVG
- Pharmaherstellerin beantragt bei dreijähriger Überprüfung der Spezialitätenliste einen therapeutischen Quervergleich für ihr Krebsmedikament: Aufhebung der Preissenkung wegen unzureichender Abklärung des TQV mit vergleichbaren Arzneimitteln (Art. 34 Abs. 2 Bst. b und c KLV)
- Zulassungsinhaberin klagt gegen Preissenkung ihres Arzneimittels A._______: Bundesverwaltungsgericht hebt Verfügung auf, weil bei der dreijährlichen Überprüfung ein therapeutischer Quervergleich fehlt (Art. 32 Abs. 1 KVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.