Gesetzesartikel
Art. 45 BGG – Ende
13 Entscheide, in denen Art. 45 BGG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Gesellschaft beantragt Feststellung der Nichtigkeit einer rechtskräftigen Konkurseröffnung: Nichtigkeitsrüge unzulässig, weil kein gerichtlicher Entscheid nach Art. 22 SchKG betroffen ist (Art. 22 SchKG)
- Unternehmer täuscht Bund bei Hochseeschiffsbürgschaften durch fiktive Kapitalerhöhungen und Rückstellungsunterlassung: Teilweiser Freispruch vom Leistungsbetrug, aber Bestätigung der Urkundenfälschung und ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 251 Ziff. 1 StGB)
- Schuldner bestreitet Kosten für Abholungseinladung, A-Post-Zustellung und Wegentschädigung bei Pfändung: Teilweise Erfolg wegen fehlender gesetzlicher Grundlage (Art. 23 GebV SchKG)
- Vater klagt auf alleinige Obhut über zwei schulpflichtige Kinder bei 50 km Entfernung: Obhutszuteilung an Mutter wegen besseren Betreuungsangebots an Randzeiten und Stabilitätsinteresse (Art. 176 ZGB)
- Frau klagt auf Lohngleichheit als Betreuerin im Asylwesen: Lohnunterschied zu männlichem Kollegen mit Führungsfunktion und längerer Berufserfahrung ist sachlich gerechtfertigt (Art. 8 Abs. 3 Satz 3 BV)
- Erbteilung nach Tod der Eltern: Anspruch auf Erstattung einer angeblichen Schuld von Fr. 500'000.-- bleibt mangels Beweis unerfüllt (Art. 604 ZGB)
- Vater klagt gegen Zustimmung der KESB zum Umzug des gemeinsamen Kindes nach Deutschland: Zuständigkeit lag beim Scheidungsgericht, doch Wegzug war rechtmässig, Beschwerde abgewiesen (Art. 301a Abs. 2 ZGB)
- Zwei Streitgenossen erheben gemeinsam Beschwerde, aber ohne gemeinsame Vertretung: getrennte Fristen führen zur Verspätung und Nicht-Eintreten (Art. 100 Abs. 1 BGG)
- Beschwerdeführerin verpasst Frist und kann keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend machen: Beschwerde gegen Nichtanhandnahme wegen sexueller Belästigung und Nötigung nicht zugelassen (Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG)
- Eigentümer verlangt Beseitigung von Attikageschoss und Kamin: Funktionelle Beschränkung des Näherbaurechts ausserhalb des Abstandsbereichs unwirksam (Art. 730 ZGB)
- Dienstbarkeitsbelastete verpflichtet, Rückschnittgesuch für höhere Bäume einzureichen: Pflanzungsbeschränkung umfasst aktive Duldungspflicht (Art. 730 Abs. 2 ZGB)
- Ehemann überträgt Aktien an Ehefrau zur Gründung einer Holding: Keine Verwaltungstreuhand, sondern Kaufvertrag mit zinslosem Darlehen (Art. 312 OR)
- Betroffene mit paranoider Schizophrenie erhält Zwangsmedikation ohne wirksame ärztliche Verfügung: Anordnung nach Art. 434 ZGB liegt vor, Isolation im abgeschlossenen 'Viertel' bedarf Prüfung nach Art. 383 i.V.m. Art. 438 ZGB
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.