Gesetzesartikel
Art. 328 OR – Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers im Allgemeinen
12 Entscheide, in denen Art. 328 OR eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz kündigt Mitarbeiterin nach zwei Jahren Krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit: Kündigung mangels sachlich hinreichenden Grundes unwirksam, Entschädigung von sechs Monatslöhnen zugesprochen (Art. 10 Abs. 3 Bst. c BPG)
- Arbeitnehmer mit fortgeschrittener Alkoholsucht verursacht Unfall und verliert Führerausweis: Lohnfortzahlungspflicht trotz Führerausweisentzug bejaht, da Krankheit unverschuldet und kausal für gesamte Arbeitsverhinderung (Art. 324a Abs. 1 OR)
- Arbeitnehmer mit fortgeschrittener Alkoholsucht verursacht Unfall und verliert Führerausweis: Lohnfortzahlung trotz Führerausweisentzug zustehend, da Krankheit unverschuldet und kausal für Arbeitsunfähigkeit (Art. 324a Abs. 1 OR)
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bundes wird ordentlich gekündigt: Sachlich hinreichender Grund und Fürsorgepflicht erfüllt (Art. 10 Abs. 3 BPG)
- Senior-Auditorin bei ETH-Rat kündigt ordentlich: Kündigung nicht missbräuchlich trotz fehlenden sachlichen Grunds (Art. 336 OR)
- Angestellte nimmt während 100% Krankheitsunfähigkeit eigenmächtig vier Wochen Ferien in Sizilien: fristlose Kündigung wegen schwerer Treuepflichtverletzung gerechtfertigt (Art. 10 Abs. 4 BPG)
- Angestellte der Empa klagt auf Schadenersatz und Genugtuung wegen interner Mitteilung zu laufender Untersuchung: Persönlichkeitsverletzung durch wahrheitsgemässe, sachliche und verhältnismässige Information nicht gegeben (Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Bst. a VG)
- SBB kündigt Leiter nach Schlaganfall wegen dauerhafter medizinischer Untauglichkeit: Kündigung rechtmässig, Reintegrationsbemühungen genügend (Art. 10 Abs. 3 Bst. c BPG)
- Arbeitnehmerin stürzt nach Synkope im Büro: Keine Haftung der Arbeitgeberin für Verletzungen, da keine Verletzung der Fürsorgepflicht durch Hilfsperson (Art. 328 i.V.m. Art. 101 OR)
- SBB kündigt Mitarbeiter nach zweijähriger beruflicher Neuorientierung: Keine Ablehnung des Stellenangebots 030/16 wegen Arbeitsunfähigkeit, ordentliche Kündigung unrechtmässig (Art. 10 Abs. 3 BPG)
- Bundesangestellter mit langandauernder Krankheit wird ordentlich gekündigt: Kündigung rechtmäßig, aber Entschädigung für älteren Mitarbeiter zugesprochen (Art. 19 Abs. 3 Bst. b BPG)
- Zugbegleiter klagt auf Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung: Nachweis der Missbräuchlichkeit fehlt, Beschwerde am Bundesgericht abgewiesen (Art. 336a OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.