Gesetzesartikel
Art. 221 ZPO – Klage
12 Entscheide, in denen Art. 221 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherungsmaklerin berät nicht über fehlende Betriebsschliessungsdeckung bei Helvetia: Schadenersatzanspruch mangels substanziiertem hypothetischem Kausalverlauf abgewiesen (Art. 55 ZPO)
- Anwaltlich vertretener Kläger beantragt in der Berufung lediglich 'die Klage sei gutzuheissen' ohne Bezifferung: Nichteintreten der Vorinstanz bestätigt, Beschwerde abgewiesen (Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG)
- Vermieterin verlangt Schadenersatz für entgangene Mieteinnahmen wegen mangelhaftem Hotelzimmer: Höhe des Schadens nicht bewiesen, 80%-Belegungsgrenze nicht schlüssig (Art. 259e OR)
- Konkursmasse erhebt unbezifferte Forderungsklage wegen Revisionshaftung: Klage nicht zulässig, weil Unmöglichkeit der Bezifferung erst nach Klageschrift dargelegt wurde (Art. 85 Abs. 1 ZPO)
- Arbeitgeberin streicht Bonus trotz Vereinbarung einer unechten Gratifikation: Anspruch besteht grundsätzlich, Höhe nach Formel berechnet (Art. 322a Abs. 2 OR)
- Ehegatte klagt gegen Unterhaltsentscheid nach Einleitung des Scheidungsverfahrens: Nichtberücksichtigung nachträglicher Einkommenssteigerung der Ehefrau als Willkür (Art. 9 BV, Art. 229 ZPO)
- Ehemann klagt nach Scheidung auf Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung und Verzugszins ab Klageeinleitung: Zinsanspruch zulässig, Vorsorgeausgleich wegen Verschlechterungsverbot auf erstinstanzlichen Betrag beschränkt (Art. 124e Abs. 1 ZGB)
- Privatklägerin legt in Strafverfahren Schadenersatzforderung adhäsionsweise vor, doch fehlt konkrete Darlegung der Investitionshöhe und Rückzahlungen: Beschwerde wegen mangelhafter Begründung nicht zugelassen (Art. 42 Abs. 2 Satz 1 BGG)
- Stockwerkeigentümergemeinschaft klagt gegen Totalunternehmer wegen Fassadenmängeln: Gerichtsstandsvereinbarung über sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts unwirksam, Zuständigkeit des Bezirksgerichts bleibt bestehen (Art. 6 ZPO)
- Gläubiger klagt direkt auf Ermächtigung zur Ersatzvornahme ohne vorherige Feststellung der Leistungspflicht: Klage nicht zulässig, da Leistungspflicht vorfrageweise nicht geklärt werden darf (Art. 98 Abs. 1 OR)
- Versicherungsmakler berät Mandanten zur Anlage von Freizügigkeitsguthaben bei unbekannter Stiftung ohne Sicherstellung durch Sicherheitsfonds BVG: Haftung für Falschberatung bei Verletzung der Sorgfaltspflicht (Art. 394 Abs. 1 OR)
- Werkvertrag: Verrechnung mit Gegenforderung aus Parallelprozess muss koordiniert werden; Abrechnungspflicht bei Pauschalvertrag verneint (Art. 120 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.