Gesetzesartikel
Art. 175 DBG – Vollendete Steuerhinterziehung
12 Entscheide, in denen Art. 175 DBG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- ESTV kopiert elektronische Daten vor Ort bei Hausdurchsuchung: Kein schwerer Verfahrensmangel, Entsiegelungsbeschluss teilweise aufzuheben und an Vorinstanz zurückzuweisen (Art. 50 VStrR)
- Kontoinhaberin beantragt Siegelung edierter Bankunterlagen im Steuerstrafverfahren: Entsiegelungsverfahren zwingend einzuleiten, da konkrete Anhaltspunkte für Kontenverbindungen bestehen (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- Vier in Panama domizilierte Firmen beantragen Siegelung von bei Dritten sichergestellten Unterlagen: Kein Gewahrsam und unzureichende Substantiierung führen zur Ablehnung des Siegelungsbegehrens (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- Eidgenössische Steuerverwaltung beantragt Entsiegelung von Steuerunterlagen der A. AG: Kein hinreichender Tatverdacht und fehlender Deliktskonnex führen zur Abweisung (Art. 50 Abs. 3 VStrR)
- AG beantragt Neubesetzung der Steuerrekurskommission wegen Vorbefassung: Kein Anschein der Befangenheit bei versuchter Steuerhinterziehung 2013 (Art. 175 Abs. 1 DBG)
- Steuerpflichtige Gesellschaften verlangen Zustellung der Akten an ihren Anwalt im Hinterziehungsverfahren: Kein gesetzlicher oder verfassungsrechtlicher Anspruch auf Aktenzustellung (Art. 114 DBG)
- Faktischer Geschäftsführer lässt private Leistungen durch Gesellschaft begleichen: Steuerhinterziehung nach Art. 175 Abs. 1 DBG liegt vor, da Leistungen direkt beim Beschwerdegegner als Einkommen zu erfassen sind
- Steuerhinterziehung über neun Jahre: Verjährung der Strafverfolgung für 2002 und 2003 nach neuem milderem Recht (Art. 184 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 DBG)
- Staatsanwaltschaft klagt gegen Steuerbetrug nach rechtskräftiger Busse für Steuerhinterziehung: Keine Verletzung des Doppelbestrafungsverbots mangels Täteridentität zwischen juristischer und natürlicher Person (Art. 11 StPO)
- Steuerpflichtige beantragt Nichtigkeit von Nachsteuer- und Bussenverfügungen wegen formeller und inhaltlicher Mängel sowie Wiederherstellung der Rechtsmittelfrist: alle Rügen abgewiesen (Art. 151 Abs. 1 DBG)
- Steuerpflichtiger bestreitet verdeckte Gewinnausschüttung aus Verkaufsbons: Vorinstanzliche Feststellungen zur vollendeten Steuerhinterziehung werden vom Bundesgericht übernommen (Art. 105 Abs. 1 BGG)
- Alleinaktionär bucht fiktive EDV-Rechnung über CHF 553'759.-- und Luxusuhren als Geschäftsaufwand: Steuerbetrug und ungetreue Geschäftsbesorgung festgestellt (Art. 186 Abs. 1 DBG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.