Gesetzesartikel
Art. 13 IVG – Anspruch auf medizinische Massnahmen zur Behandlung von Geburtsgebrechen
12 Entscheide, in denen Art. 13 IVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Grenzgänger mit Wohnsitz in Frankreich beantragt Kostenübernahme für bauliche Anpassungen am Haus: Sachleistungen dürfen nicht ins Ausland exportiert werden (Art. 14 ATSG)
- Minderjährige mit spinaler Muskelatrophie erhält sowohl IV-Hilflosenentschädigung als auch KVG-Pflegebeiträge: Keine Überentschädigung bei Zusammentreffen von Geld- und Sachleistungen (Art. 69 Abs. 1 ATSG)
- Grenzgänger mit Paraplegie nach Unfall in der Schweiz beantragt bauliche Anpassungen am Haus in Frankreich: Nachversicherungsschutz nach VO 883/2004 ermöglicht Kostenübernahme für Hilfsmittel im Ausland (Art. 23bis IVV i.V.m. Art. 21 IVG)
- Krankenversicherer klagt gegen IV-Stelle wegen Beschränkung der Kostenvergütung für medizinische Massnahmen im Ausland bei Geburtsgebrechen eines Kindes von entsandtem Arbeitnehmer: Sachverhalt ungenügend abgeklärt, Rückweisung an Vorinstanz (Art. 23bis IVV)
- Belegzahnarzt führt stationäre Behandlung in SwissDRG-Klinik ohne Voranmeldung: Kein Anspruch auf Vergütung nach SSO-Tarifvertrag (Art. 13 Abs. 1 IVG)
- Kinderspital klagt auf Vergütung stationärer Behandlungen nach IVG: Schiedsgericht darf im vertragslosen Zustand keinen Tarif festsetzen (Art. 27bis IVG)
- Krankenkasse verlangt Rückzahlung von Invalidenversicherungsleistungen für Zwillinge indischer Entsandter: Keine Versicherungspflicht nach KVG während Entsendung gemäss Abkommen mit Indien (Art. 5 Abkommen vom 3. September 2009)
- Krankenkasse leistet Vorleistung für Operation eines Kindes wegen Hypospadie: Rückzahlungsanspruch gegen Invalidenversicherung besteht auch über zwölf Monate hinaus (Art. 48 Abs. 2 IVG)
- Kind mit angeborener Epilepsie geboren im Libanon: Anspruch auf medizinische Massnahmen der Invalidenversicherung verneint, weil Mutter länger als zwei Monate vor Geburt im Ausland war (Art. 9 Abs. 3 lit. b IVG)
- Schweizer Kind einer Grenzgängerin mit Wohnsitz in Deutschland beansprucht orthopädische Spezialschuhe: Anwendung von Art. 9 Abs. 2 IVG verstösst gegen Diskriminierungsverbot der VO 1408/71 (Art. 3 Abs. 1 VO 1408/71)
- Kind mit Amelogenesis imperfecta: Anspruch auf medizinische Massnahmen bereits bei überwiegender Wahrscheinlichkeit für hochgradigen Befall von mindestens zwölf Zähnen der zweiten Dentition (Art. 13 Abs. 1 IVG)
- Kind mit Trisomie 21 und Klumpfüssen erhält Tibiaosteotomie: Operationsnotwendigkeit für angeborene Tibiatorsion unklar, IV-Stelle muss kinderorthopädisches Gutachten einholen (Art. 13 Abs. 1 IVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.