Gesetzesartikel
Art. 125 ZPO – Vereinfachung des Prozesses
12 Entscheide, in denen Art. 125 ZPO eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Ehepartner klagt vor Scheidung auf Aufhebung des Miteigentums an der Familienwohnung: Rechtshängigkeit bleibt bestehen, Zuständigkeit des Sachgerichts bleibt gewahrt (Art. 59 Abs. 2 Bst. d ZPO)
- Darlehensgeber klagt auf Rückzahlung eines Verkäuferdarlehens; Vorinstanz verweigert Eintritt in Aberkennungsklage wegen anderweitiger Rechtshängigkeit im Gewährleistungsprozess (Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO)
- Darlehensgeber klagt mit Stufenklage auf Auskunft über Patentprozessergebnis und anschliessende Erfolgsbeteiligung: Zulässigkeit der Stufenklage bejaht (Art. 85 ZPO)
- Erbin verliert nach Schlichtungsvereinbarung alle erbrechtlichen Ansprüche: Informationsbegehren gegen Bank mangels Rechtsschutzinteresse abgelehnt (Art. 208 Abs. 2 ZPO)
- Mieterin vereinigt Ansprüche aus zwei Schlichtungsverfahren in einer Klage: Klagenhäufung zulässig, vereinfachtes Verfahren nach Art. 243 Abs. 2 lit. c ZPO anwendbar
- Beklagte im Patentverletzungsprozess rügt dreimalige unbeschränkte Äusserungsmöglichkeit der Klägerin zur Nichtigkeit: Zulassung von Anspruchseinschränkung in ergänzender Replik verstösst gegen Novenrecht (Art. 125 lit. a ZPO)
- Liquidator einer insolventen AG klagt gegen Bund auf Rückzahlung von Mineralölsteuern: Zuständigkeit des kantonalen Obergerichts verneint, paulianische Anfechtungsklage gegen den Bund fällt nicht unter Art. 5 Abs. 1 lit. f ZPO
- Konkursmasse bestreitet Anfechtbarkeit eines Zwischenentscheids zur grundsätzlichen Haftung im Kollokationsverfahren: Bundesgericht verweigert Eintritt wegen fehlender Voraussetzungen nach Art. 93 Abs. 1 BGG
- Klagenhäufung bei Küchenlieferung: Streitwerte werden zusammengerechnet, Handelsgericht zuständig trotz einzelner Ansprüche unter CHF 30'000 (Art. 90 und 93 ZPO)
- Mieterin verrechnet Bankgarantie mit laufenden Mietzinsen nach vorzeitigem Vertragsabbruch: Verrechnung unzulässig, solange Schadenersatzansprüche der Vermieterin nicht rechtskräftig abgewiesen sind (Art. 107 Abs. 2 OR)
- Drei Bauherren als einfache passive Streitgenossenschaft verklagt: Klagehäufung zulässig, weil alle Arbeiten auf demselben Grundstück ausgeführt wurden (Art. 71 ZPO)
- Werkvertrag: Verrechnung mit Gegenforderung aus Parallelprozess muss koordiniert werden; Abrechnungspflicht bei Pauschalvertrag verneint (Art. 120 OR)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.