Gesetzesartikel
Art. 104 OG – Andere vorsorgliche Massnahmen
12 Entscheide, in denen Art. 104 OG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Genehmigung Gemeinsamer Tarif 4d: Festplatten sind vergütungspflichtige Leerträger, Abzug für legale Downloads, Inkrafttreten neu bestimmt (Art. 20, 46, 60 URG)
- Vorzeitige Pensionierung: Herabsetzung Umwandlungssatz kurz vor Rentenantritt zulässig, da Versicherte mit Änderung rechnen mussten (Art. 13 Abs. 1 lit. a BVG)
- Beitragspflicht gevesteter Mitarbeiteroptionen: Massgebend ist effektive Ausübung, nicht Zuteilung oder Vesting-Ablauf (Art. 5 Abs. 2 AHVG, Art. 7 lit. c AHVV)
- Invaliditätsbemessung: Kognition bei Arbeitsfähigkeit und Einkommensvergleich, Beschwerde abgewiesen (Art. 104 lit. a, Art. 105 Abs. 2 OG)
- Teilung freier Mittel aus Pensionskassenliquidation während Ehe: Vollständige Berücksichtigung trotz Vorehekapital, Vorbezug voll teilbar (Art. 122 Abs. 1 ZGB, Art. 22 Abs. 2 FZG)
- Opferhilferechtliche Genugtuungsbemessung: Keine Täterbezugskriterien, Verzinsung als Bemessungsfaktor, Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Art. 12 Abs. 2 OHG)
- Spielautomat Hot Time als Geschicklichkeitsspielautomat zugelassen: Einsatzadäquater Unterhaltungswert und Kompensationsmechanismen (Art. 3 SBG)
- Export von Filterasche in deutsche Untertagedeponie: Höherer Abgabesatz als für Reststoffdeponie zulässig, Sache wegen ungenügender Kostenermittlung zurückgewiesen (Art. 32e USG)
- Schadenersatzanspruch gegen Pensionskassenorgan: Zehnjährige Verjährung nach Obligationenrecht, Beginn mit Amtsende (Art. 52 BVG, Art. 127 OR)
- Teilung Austrittsleistung bei Scheidung: Primärüberweisung an Pensionskasse, Rest auf max. zwei Freizügigkeitskonti (Art. 122 ZGB, Art. 22 FZG)
- Berufsvorsorge: Keine bundesrechtliche Pflicht zur Aufforderung auf Klageverbesserung bei formellen Mängeln (Art. 73 BVG)
- Ablehnung der Verschiebung öffentlicher Verhandlung verstösst nicht gegen EMRK (Art. 6 Ziff. 1 EMRK)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.