Gesetzesartikel
Art. 10 BVG – Beginn und Ende der obligatorischen Versicherung
12 Entscheide, in denen Art. 10 BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Versicherte mit zönästhetischer Schizophrenie verlangt rückwirkende BVG-Invalidenrente: Kein sachlicher Zusammenhang zur während des Vorsorgeverhältnisses bestehenden Arbeitsunfähigkeit, Leistungspflicht der Pensionskasse verneint (Art. 23 lit. a BVG)
- Berufsvorsorge: Pensionskasse weigert sich, Invalidenrente ab 1. Juli 2018 zu zahlen – Bundesgericht bestätigt Leistungspflicht trotz fehlender echtzeitlicher Arbeitsunfähigkeitsattestation (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherter beantragt berufsvorsorgerechtliche Invalidenrente für Zeiträume ab 2016 und 2019: Kein sachlicher oder zeitlicher Zusammenhang zwischen früheren psychischen Arbeitsunfähigkeiten und späterer somatischer Invalidität nachgewiesen (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherter beantragt Invalidenrente bei PAX-Sammelstiftung: Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit fällt nach Ende des Versicherungsverhältnisses, Anspruch abgelehnt (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherter mit paranoider Schizophrenie: Zeitlicher und sachlicher Konnex zwischen Arbeitsunfähigkeit bei comPlan und späterer Invalidität gegeben, comPlan leistungspflichtig (Art. 23 lit. a BVG)
- Versicherte mit chronischen Rückenschmerzen und Depressionen: Bundesgericht weist Fall wegen unvollständiger psychiatrischer Akten vor 18. Juni 2013 an Vorinstanz zurück (Art. 23 lit. a BVG)
- Lehrer wird wegen Teamdynamik entlassen und geht vorzeitig in Pension: Rückwirkende Anrechnung der Beitragszeit bei unverschuldeter Entlassung (Art. 12 Abs. 2 lit. a AVIV)
- Versicherte Person mit somatoformer Schmerzstörung erhält nach sechsmonatiger vollständiger Arbeitsfähigkeit keine Invalidenrente aus beruflicher Vorsorge: zeitlicher Konnex unterbrochen (Art. 23 lit. a BVG)
- Stiftung Auffangeinrichtung BVG verlangt Regress von Pensionskasse für Invalidenrente wegen psychischer Erkrankung: Sachlicher und zeitlicher Zusammenhang zwischen Arbeitsunfähigkeit und Invalidität bejaht (Art. 23 lit. a BVG, Art. 26 Abs. 1 BVG, Art. 28 und 29 IVG)
- Versicherte beansprucht Invalidenleistungen von früherer Pensionskasse: Arbeitsunfähigkeit trat erst nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses ein, Leistungszuständigkeit liegt bei Auffangeinrichtung (Art. 23 lit. a BVG)
- Berufliche Vorsorge: Keine Bindungswirkung der IV-Verfügung für BVG-Leistungspflicht bei fehlender Rechtsmittelbefugnis der Vorsorgeeinrichtung (Art. 23 lit. a BVG)
- Pensionskasse verweigert Invalidenrente nach fristloser Entlassung: Rückweisung zur Prüfung von Video-Beweisen und autonomem Kürzungsrecht (Art. 35 BVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.