Gesetzesartikel
Art. 79b BVG – Einkauf
6 Entscheide, in denen Art. 79b BVG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Eheleute beantragen Einstellung des Nachsteuerverfahrens nach Einkauf in Pensionskasse und sofortiger Kapitalabfindung: Verletzung der dreijährigen Sperrfrist nach Art. 79b Abs. 3 BVG führt zur zulässigen Nachbesteuerung (Art. 151 DBG)
- Steuerpflichtiger tätigt Einkauf in berufliche Vorsorge und bezieht innerhalb von drei Jahren Kapitalleistung aus Freizügigkeitskonto: Nachbesteuerung wegen Verletzung der objektivierten Sperrfrist nach Art. 79b BVG
- Steuerpflichtiger leistet Kapitaleinlage zur Finanzierung einer Überbrückungsrente bei vorzeitigem Ruhestand: Abzug trotz gleichzeitigen Bezugs des Alterskapitals zulässig (Art. 79b Abs. 3 BVG)
- Steuerpflichtiger tätigt Wieder-Einkäufe in die 2. Säule kurz nach Kapitalauszahlungen: einkommensmindernder Abzug verweigert wegen Rechtsmissbrauchs und Sperrfrist nach Art. 79b Abs. 3 BVG
- Wiedereinkauf in Pensionskasse nach Scheidung kurz vor Pensionierung: Abzug wegen Steuerumgehung verweigert (Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG)
- Selbständigerwerbender tätigt Einkauf von Beitragsjahren in Höhe von 1,58 Mio. Franken: Abzug vom AHV-Beitragsgrund nur bis zur Hälfte des beitragspflichtigen Einkommens zulässig (Art. 9 Abs. 2 lit. e AHVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.