Arbeitslosenkasse kürzt Existenzminimum pro rata: Unzulässig, da keine gesetzliche Grundlage (Art. 93 Abs. 1 SchKG)
- BGE / ATF / DTF
- BGE 140 V 441 · ATF 140 V 441 · DTF 140 V 441
- Datum
- 20.08.2014
- Geschäftsnummer
- BGE 140 V 441
- Ausgang
- Teilweise gutgeheissen
Tragende Normen
Zusammenfassung
Ein arbeitsloser Chauffeur wehrt sich gegen die Kürzung seiner letzten Arbeitslosenentschädigung durch die Arbeitslosenkasse. Das Betreibungsamt hatte sein monatliches Existenzminimum auf Fr. 1'400.- festgesetzt. Da der Anspruch auf Taggelder im März 2013 wegen Aussteuerung nur bis zum 10. März bestand, rechnete die Kasse das Existenzminimum zeitanteilig auf die sechs anspruchsberechtigten Tage um und überwies den Restbetrag von Fr. 535.75 an das Betreibungsamt. Der Versicherte argumentiert, dass in das behördlich fixierte Existenzminimum nicht eingegriffen werden dürfe.
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde teilweise gut und stellt fest, dass die anteilmässige Umrechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums durch die Arbeitslosenkasse unzulässig ist.
Die Vorinstanz und die Verwaltung begründeten die Berechnung mit dem elektronischen Abrechnungssystem ASAL, welches Leistungen bei untermonatigen Ansprüchen automatisch pro rata berechnet. Das Gericht hält jedoch fest, dass eine solche Abschöpfung des Ersatzeinkommens unterhalb des fixierten Existenzminimums zuhanden des Betreibungsamtes nicht rechtens ist. Die Einkommenspfändung gemäss Art. 93 Abs. 1 SchKG erfasst einzig den das monatliche Existenzminimum übersteigenden Einkommensanteil. Eine Pro-rata-Festlegung des Existenzminimums durch die Kasse ist zweckwidrig und sachfremd, da sie den sozialen Schutz des Schuldners vereitelt. Es fehlt jegliche rechtliche Grundlage im AVIG oder ATSG für diese Umrechnung.
Der Einwand des SECO, ohne Umrechnung bestehe bei einem sofortigen Stellenantritt die Gefahr einer doppelten Geltendmachung des Existenzminimums, wird verworfen. Bei einem Stellenwechsel muss dies dem Betreibungsamt unverzüglich gemeldet werden; andernfalls drohen Strafen nach Art. 292 StGB oder Art. 169 StGB. Zudem geht eine Lohnpfändung bei Stellenwechsel nicht unter, sondern beschlägt auch den neuen Lohn. Die Vorgehensweise der Kasse führte zudem zu einem sinnlosen Leerlauf in der Verwaltung, da das Betreibungsamt bei Eingriffen ins Existenzminimum den Fehlbetrag ohnehin zurückzahlen müsste.
Regeste
Art. 8 ff. AVIG; Art. 93 Abs. 1 SchKG; beschränkte Pfändung von Arbeitslosentaggeldern. Das für einen ganzen Kalendermonat von der Zwangsvollstreckungsbehörde im Rahmen einer Lohnpfändung festgesetzte betreibungsrechtliche Existenzminimum darf von der Arbeitslosenkasse nicht pro rata temporis auf den Zeitraum des innerhalb einer Kontrollperiode (Kalendermonat) zustehenden Arbeitslosentaggeldanspruchs umgerechnet werden. Eine solche Abschöpfung des Ersatzeinkommens unterhalb des betreibungsrechtlich fixierten Existenzminimums zuhanden des Betreibungsamtes ist nicht rechtens (E. 3). Regeste Art. 8 ss LACI; art. 93 al. 1 LP; caractère relativement saisissable des indemnités journalières de chômage. Le minimum vital du droit de la poursuite fixé pour un mois civil complet par les autorités de l'exécution forcée dans le cadre d'une saisie de salaire ne peut pas être converti pro rata temporis par la caisse de chômage pour la durée du droit à l'indemnité journalière de chômage au-dedans d'une période de contrôle (mois civil). Il n'est pas juste d'effectuer un tel prélèvement du revenu de remplacement au-dessous du minimum vital du droit de la poursuite, fixé à l'intention de l'office des poursuites (consid. 3). Regesto Art. 8 segg. LADI; art. 93 cpv. 1 LEF; carattere limitatamente pignorabile delle indennità giornaliere di disoccupazione. Il minimo di esistenza agli effetti del diritto esecutivo fissato per mese civile intero dalle autorità di esecuzione nel quadro di una realizzazione di salario non può essere convertita pro rata temporis dalla cassa di disoccupazione per la durata del diritto all'indennità giornaliera all'interno di un periodo di controllo (mese civile). Non è corretto effettuare un tale prelievo dal reddito di sostituzione, andando al di sotto del minimo di esistenza fissato all'indirizzo degli uffici di esecuzione (consid. 3).
Originalentscheid beim Gericht ↗
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.
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