Gesetzesartikel
Art. 56 ATSG – Beschwerderecht
4 Entscheide, in denen Art. 56 ATSG eine tragende Norm ist. Neueste zuerst; jeder Eintrag führt zur Zusammenfassung mit Ausgang und Originalquelle.
- Laboratorium führt Analysen in klinischer Chemie, Hämatologie und medizinischer Mikrobiologie ohne Bewilligung durch: Rückforderung von 375'042 Franken für Leistungen an Krankenkassen zulässig (Art. 25 ATSG)
- Unfallversicherung lehnt Leistung für Ringbandspaltung ab: Bundesgericht verweist wegen unklarer Kausalität und fehlendem medizinisch-therapeutischem Endzustand an Suva zurück (Art. 19 Abs. 1 UVG)
- Arbeitslosenkasse kürzt Existenzminimum pro rata: Unzulässig, da keine gesetzliche Grundlage (Art. 93 Abs. 1 SchKG)
- Restfinanzierung von Pflegekosten: Zuständigkeit des kantonalen Versicherungsgerichts bejaht, Sache zurückgewiesen (Art. 25a Abs. 5 KVG)
Zusammenfassung, Ausgang und tragende Normen sind maschinell ermittelt und können Fehler enthalten. Massgebend ist der Originalentscheid. Keine Rechtsberatung.